national dafür gekämpft hat, dass endlich internationale böse Großkonzerne, wie Sie sie so gerne beschreiben, Steuern nicht mehr irgendwo vorbeischupfen können.
Thema Lohndumping und Ähnliches: Auch das ist nicht im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz zu regeln. Das müssen Sie woanders regeln, aber nicht in diesem Gesetzesvorhaben, und es ist in diesem Gesetzesvorhaben auch nicht ein Mal davon die Rede. Es wird jetzt über andere Dinge debattiert, die hier nicht zu debattieren sind. Es geht darum, dass wir Innovation in diesem Bereich zulassen und dass wir einen fairen und freien Wettbewerb zulassen und eben nicht die Planwirtschaft wieder übernehmen lassen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Haubner: Etwas holprig!)
20.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.) angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Ziffer 12 wird § 14 Abs. 1 b wie folgt geändert:
"(1 b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikationsdienstes gebucht wurde, unterliegen nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1."
Begründung
Um mehr fairen Wettbewerb und Innovation in diesem Sektor zu ermöglichen, schlagen wir die oben angeführte Änderung vor.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Schellhorn, ich bin sehr dankbar für Ihre Wortspende vorhin, denn als ich
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