Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs - Umsetzung „Nahverkehrsmilliarde“
eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 32, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)
Das neu geschaffene Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)“ dient als Ergänzung im öffentlichen Verkehr, jedoch nimmt dieses den Bund nicht aus der Pflicht den Ausbau der „Öffis“ weiter voranzutreiben. Der öffentliche Verkehr sowie die Dekarbonisierung im Verkehr sind die wirksamsten Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Der vor kurzem erschienene „Sachstandsbericht Mobilität“ des Umweltbundesamtes listet eine Reihe von Vorschlägen auf, um die in der #mission2030 festgeschriebenen Klimaziele zu erreichen. Vieles davon wird bereits erfolgreich umgesetzt. Noch nie wurde von einer Bundesregierung so viel Geld in den Ausbau der Schienen-Infrastruktur investiert. Die veranschlagten 13,9 Milliarden Euro im ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 sind absoluter Rekord. Dazu kommen noch jährliche Förderungen für den Schienen-Personenverkehr in der Höhe von mehr als 700 Millionen Euro. Der schienengebundene Güterverkehr wird mit weiteren 100 Millionen Euro pro Jahr subventioniert. Im Bereich der Bahn sollen bis 2030 weitere Umweltentlastungsmaßnahmen gesetzt werden. Ziel ist es, den Elektrifizierungsgrad der Strecken von derzeit knapp 74 auf 85 Prozent anzuheben. Die gute Nachricht: Die Österreicherinnen und Österreich sind schon jetzt Bahn-Europameister. In keinem anderen Land der EU werden so viele Personenkilometer auf schienengebundenen Verkehrsmitteln (Zug, U-Bahn, Straßenbahn) zurückgelegt.
Weitere Maßnahmen werden für Ballungszentren in den Bundesländern angedacht. Nicht nur Wien, wo der Bund 50% der Errichtungskosten der U-Bahn übernimmt, hat ein innerstädtisches Verkehrsproblem.
In der Klima- und Energiestrategie bekennt sich Österreich zu einer energiearmen Mobilität der Zukunft und folgt dem Prinzip vermeiden – verlagern – verbessern:
- vermeiden von nicht unbedingt erforderlichen Verkehren (etwa Leerfahrten, verkehrssparende Raumordnung oder Stärkung von Teleworking)
- verlagern auf effiziente Verkehrsträger wie öffentlicher Verkehr, Fahrrad oder zu Fuß gehen
- verbessern der eingesetzten Technologien mit dem Ziel einer Verlagerung auf alternative Kraftstoffe und Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Zur Erreichung dieser Ziele soll der Bund im Interesse des Klimaschutzes die rechtlichen und budgetären Möglichkeiten für eine Mitfinanzierung einzelner konkreter Projekte – unter folgenden Voraussetzungen – prüfen: Die Projekte müssen dekarbonisiert
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