Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 105

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Möglichkeiten auch noch auszubauen. Es gibt von Vorarlberg bis ins Burgenland gravierendste Unterschiede, und daher fordere ich auch in diesem Antrag – und ich bitte Sie da um Ihre Zustimmung – bundesweit einheitliche Lösungen. Kein Flickwerk, kein Fleckerlteppich über ganz Österreich: Ich will bundeseinheitliche Lösungen. Es braucht einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz auch in der Freizeit und eine ausreichende Zahl an Betreuungsstunden sowie die dementsprechende Finanzierung.

Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist gewährleistet, das haben wir in Öster­reich umgesetzt, und diese kommt auch allen Menschen mit Behinderung zugute. Wir bräuchten diese Regelung nur eins zu eins zu übertragen und auf den Freizeitbereich auszudehnen, um da die vorherrschenden Chancenungerechtigkeiten entsprechend beseitigen zu können.

Daher ersuche ich Sie, Frau Sozialministerin Zarfl, sich dieses Beschlusses, den wir möglicherweise hier heute fassen werden, auch entsprechend anzunehmen und schnellstmöglich an die Arbeit zu gehen, damit diesen wichtigen und notwendigen Vorhaben nicht die Schubladisierung droht, wenn die neue Bundesregierung angelobt wird. Bitte setzen Sie die entsprechenden Schritte und Vorbereitungen schon vor der Angelobung einer neuen Bundesregierung!

Ich habe auch noch zwei weitere Punkte, die zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beitragen können und auch werden, wenn wir sie heute gemeinsam beschließen. Es sind beides Abänderungsanträge zum Steuerreformgesetz, die wir gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Behindertenrates Herbert Pichler ausgearbeitet haben.

Der erste Antrag handelt von steuerlichen Freibeträgen bei außergewöhnlichen Belas­tungen. Was sind außergewöhnliche Belastungen? – Unter anderem Kosten für Um­bauten am Pkw, damit man als mobilitätsbehinderter Mensch auch ohne öffentliche Verkehrsmittel – weil das oft nicht möglich ist – mit dem eigenen Pkw zur Arbeitsstätte kommen kann. Für diese außergewöhnlichen Belastungen hat es Freibeträge gege­ben. Nur sind diese Freibeträge seit 1988 – und das ist fast so lang, wie ich alt bin! – nicht mehr valorisiert worden, was de facto einen Wertverlust von 65 Prozent bedeutet. Um diesen Wertverlust zu beheben und für Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung genau diese Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen anzupassen, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 984/A, Steuerreformgesetz 2020

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 („Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“) wird nach der Ziffer 14. folgende Ziffer 14a. eingefügt:

14a. § 35 Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von                         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................              124

35% bis 44% ............................................................              164

45% bis 54% ............................................................              401

 


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