Sebastian Kurz hat Worten auch Taten folgen lassen, wie eben durch die nunmehr vorliegende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Nachkommen von österreichischen Jüdinnen und Juden, die Opfer des Nationalsozialismus waren, können nunmehr in einem vereinfachten Verfahren die österreichische Staatsbürgerschaft zurückbekommen, die sie ja eigentlich nicht verloren hätten oder aufgegeben hätten, hätte es den Nationalsozialismus und die Verfolgung in Österreich nicht gegeben. Es ist ein einfaches, unbürokratisches und, ich würde sagen, ehrliches und sauberes Gesetz, das wir hier schaffen, ohne Fußangeln, ohne bürokratische Hürden, unnötige Fristsetzungen und so weiter.
Wie schon erwähnt: Den Beschluss zu dieser Gesetzesänderung hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz bereits im März 2018 gefasst. Es ist ein wichtiges Bekenntnis Österreichs zu seiner Verantwortung, aber auch ein schönes Zeichen der Verbundenheit und Freundschaft gegenüber den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus und deren Nachkommen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der FPÖ und auch der NEOS danken, die sich für das Zustandekommen dieser Gesetzesänderung eingesetzt und sie gemeinsam mit der ÖVP in sehr konstruktiver Art und Weise erarbeitet haben. Es ist ein besonders schönes Zeichen, dass diese Gesetzesänderung mit den Stimmen aller Parteien im Nationalrat beschlossen werden wird; vielen Dank schon jetzt dafür.
Ich möchte an dieser Stelle auch einen großen Dank aussprechen – und ich möchte sie auch tatsächlich einzeln nennen – an die Beamten des Innenministeriums unter der Leitung des Innenministers, an die Beamten des Außenministeriums und aber auch an die zuständige Stelle der Stadt Wien, an die MA 35, die Magistratsabteilung MA 35, die einen enorm positiven Beitrag zum Zustandekommen dieser Gesetzesänderung beigetragen haben. – Vielen Dank auch ihnen dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, wir sollten uns bewusst sein, dass Zehntausende und mehr jüdische Menschen in aller Welt mit österreichischen Wurzeln und mit noch immer einer sehr großen Verbundenheit zu Österreich nach Österreich schauen, uns heute zuschauen und diese Gesetzesänderung als weiteres positives Zeichen des neuen Österreich begrüßen werden. Es erfüllt mich mit Demut und Stolz, dass ich am Zustandekommen dieses Gesetzes mitwirken konnte. Es ist das heute einer der Momente, in dem ich sagen kann: Ich bin stolz, ein Österreicher zu sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Abschließend muss auch ich diese formelle Übung erfüllen und einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Ing. Norbert Hofer, Mag. Martin Engelberg, Angela Lueger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Hannes Jarolim, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (536/A, XXVI. GP)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:
1. Z 1 lautet:
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