Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 371

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit kommen wir zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 693 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 297 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

23.29.3426. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 d.B.)

23.29.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesord­nung.

Auch hierzu liegt keine Wortmeldung vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag in 694 der Beilagen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten [...] besteht.“

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

23.30.30Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über die in dieser Sitzung eingelangten Fristsetzungsanträge.

Ich werde über die Fristsetzungsanträge einzeln, unter Nennung des Ausschusses sowie der Nummer des jeweiligen Antrages und der Antragsteller abstimmen lassen, damit das jeder auch nachvollziehen kann. Es ist eine ganze Reihe an Abstimmungen, die wir noch zu erledigen haben.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Scherak, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A eine Frist bis zum 24. September zu setzen. – Das ist die Minderheit.

Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Be­richterstattung über den Antrag 704/A(E) eine Frist zu setzen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

 


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