wenige Jahre oder wenige Monate her, dass immer wieder von Volkswirten in der Europäischen Union darüber geredet worden ist, das Bargeld zu verbieten. Dahinter steckt eine alte Auffassung des Keynesianismus, einer Wirtschaftstheorie, die lautete: Wer mehr Geld ausgibt, sorgt für mehr Wohlstand. (Abg. Jarolim: Keine Unsachlichkeiten!) Doch das, meine Damen und Herren, ist nicht das, was das Ziel sein kann, und das ist auch nicht das, was Wohlstand schafft.
Die Absicht dieser Ökonomen in der EU war, dass nicht nur die Banken, die ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank lagern, dafür Negativzinsen zahlen, sondern dass auch der einzelne, kleine Sparer auf seinem Konto Negativzinsen zahlen muss. – Nein, meine Damen und Herren, das wollen wir nicht!
Wir wollen im Gegenteil auch sicherstellen, dass Wohlstand durch wirtschaftliche Leistung geschaffen wird – und er kann auch nicht anders geschaffen werden als durch wirtschaftliche Leistung. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir müssen diesen gefährlichen Experimenten von selbst ernannten, sogenannten Volkswirten, die den Keynesianismus ganz nach vorne treiben, wirklich einen Riegel vorschieben. Es ist daher wichtig, dass wir Bargeld auch für die Zukunft sichern und dass wir den einzelnen Menschen nicht in die Abhängigkeit von elektronischem Zahlungsverkehr bringen.
Denken Sie nur ganz einfach daran, dass eine Großmutter ihrem Enkerl 5 Euro für das Sparschwein geben möchte! Warum soll es verboten sein, Minderjährigen vielleicht auch Bargeld zu geben? – Nein, meine Damen und Herren, da müssen wir einen Schranken einziehen.
Oder denken Sie an die Situation, dass es auf einmal zu einem großflächigen Stromausfall kommen kann! Was dann? Wie wickeln wir dann unseren Zahlungsverkehr ab? Wie können wir dann ein Wirtschaftsleben aufrechterhalten, wenn es kein Bargeld gibt? – Ja, meine Damen und Herren, es ist einfach wichtig, das Bargeld im Zahlungsverkehr bestehen zu lassen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 870/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
Die Z1 lautet:
Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel wird keinen Einschränkungen unterworfen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts, die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.“
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