zu niedrig sind. In den letzten Jahren sind diese Verurteilungsraten sogar zurückgegangen. Woran liegt das? – Es liegt nicht daran, dass Gesetze fehlen oder dass wir zu laxe Gesetze haben, sondern es hapert sehr oft an der Umsetzung.
Die bereits existierenden Strafrahmen werden bei Weitem nicht ausgenutzt, und wir wissen auch, woran das liegt. Es liegt an zwei Sachen: Es liegt letzten Endes an der Ressourcenknappheit in der Justiz – wir wissen, dass Beweismittel nicht rechtzeitig aufgenommen werden können, dass ZeugInnen nicht vernommen werden können – und wir wissen auch, es liegt daran, dass es zu wenig Sensibilisierungsmaßnahmen und zu wenig Schulungen in diesem Bereich gibt. Viele Verfahren, meine Damen und Herren, werden eingestellt, und genau deswegen gibt es keine Verurteilungen.
Unterhalten wir uns aber auch noch ganz kurz über die Anzeigepflicht, die in diesem Paket vorgesehen ist. Wir wissen auch, dass viele dieser Frauen oft die Arztpraxis oder das Krankenhaus als erste Anlaufstelle haben. Wir wissen, dass sie dort Schutz suchen, dass sie dort medizinische Hilfe bekommen, und wir wissen, dass sie dort auch eine kurze Auszeit bekommen. Wenn sie jetzt fürchten müssen, dass bei jeder medizinisch notwendigen Untersuchung auch gleichzeitig eine Anzeige erstattet wird, dann besteht natürlich die Gefahr, dass diese Frauen unter Druck gesetzt werden und letzten Endes nicht die medizinisch notwendige Hilfe in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir tatsächlich etwas ändern wollen, wenn wir uns tatsächlich der Gewalt an Frauen annehmen wollen, dann müssen wir über die Machtverhältnisse sprechen. Wir müssen über Sexismus reden, wir müssen über die gefährlichen Folgen patriarchaler Strukturen sprechen, wir müssen also diese gesellschaftlichen Ursachen für Gewalt an Frauen ansprechen. Letzten Endes müssen wir auch über die soziale Frage reden, denn die Freiheit und Sicherheit von Frauen ist immer auch eine soziale Frage. Die Befreiung von Frauen aus ökonomischen Abhängigkeiten ist auch eine Aufgabe, derer sich der Staat annehmen sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Cox.)
Meine Damen und Herren! Eine Politik, die Gewaltschutz konsequent ernst nimmt, muss gesamtgesellschaftlich gedacht werden. Wir brauchen ganz dringend eine finanzielle Aufstockung im Frauenministerium, eine finanzielle Aufstockung in der Justiz, aber wir müssen uns auch darüber unterhalten, dass Täterarbeit und Opferschutz finanziell ausreichend ausgestattet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Griss und Cox.)
18.55
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich frage, ob die Berichterstatterin ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zu einer Reihe von Abstimmungen. – Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den im Antrag 970/A der Abgeordneten Mag.a Steinacker, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.
Hiezu haben die Abgeordneten Kühberger, Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Stöger, diplomé, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Mag.a Steinacker, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Mag.a Steinacker, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen insgesamt fünf Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.
Weiters liegen zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr.in Griss vor.
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