Darauf aufbauend gilt es, eine Strategie gegen Rechtsextremismus zu entwickeln und vor allem dann auch tatsächlich umzusetzen. Das bedarf insgesamt wesentlich mehr als zum Beispiel Schnellschussinitiativen gegen die Identitären. (Abg. Deimek: Wie stehen Sie zum Linksextremismus?)
Es wurde auch von der Liste JETZT ein Antrag angekündigt – der wird wahrscheinlich in dieser Debatte kommen –, in dem man sich dafür ausspricht, die Vereine der Atib Union sowie die Islamische Föderation in Österreich aufzulösen. Das halte ich für populistisch. Genau dafür gibt es das BVT und genau dafür braucht das BVT entsprechende Ressourcen.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus“
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die notwendigen Ressourcen für eine Überprüfung dieser Vereine zur Verfügung zu stellen und über die Ergebnisse dem Nationalrat zeitnah zu berichten. Der Nationalrat geht davon aus, dass bei einem allfälligen Vorliegen von Tatbeständen des § 29 Vereinsgesetzes eine behördliche Auflösung eingeleitet wird.“
*****
Zum Entschließungsantrag der ÖVP habe ich noch eine konkrete Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, was genau ist der politische Islam? – Wir verstehen unter dem politischen Islam Handlungen von Personen unter dem Deckmantel der islamischen Religion, die die demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat und die Gleichberechtigung in Österreich unterminieren wollen. Bitte erklären Sie uns, ob Sie darunter das Gleiche verstehen! Wenn das so ist, können wir diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Sie haben nichts zum Linksextremismus gesagt!)
19.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Angela Lueger,
Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 9 betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus
Rund um die Vereine von der ATIB-Union und der islamischen Föderation in Österreich gibt es Stimmen, dass diese ihre hinterlegten Statuten in ihren Aktivitäten überschreiten. Gemäß § 29 Vereinsgesetz sind Vereine behördlich aufzulösen, wenn solche Sachverhalte gegeben sein sollten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite