eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: Antrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz — ÖKEVG 2019) (965/A)
Wie die Zeitschrift profil am 09. September 2019 berichtet, ist die Förderung seitens der Bundesregierung von Ölheizungen ein großes Umweltproblem. Ölheizungen sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch nicht zeitgemäß.
Der sogenannte „Raus-aus-dem-Öl-Bonus" der Bunderegierung Sebastian Kurz sieht vor, dass alte Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden. Diesbezüglich würden für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen Förderungen von bis zu 5.000€ fließen.
Indirekt wird allerdings der Austausch von Ölheizungen durch effizientere Ölheizungen für Gewerbebetriebe weiterhin gefördert. Ein versteckter Passus im Energieeffizienzgesetzes (Eeffg) aus dem Jahr 2014 ermöglicht, dass der Austausch einer alten Ölheizung durch eine neue Ölheizung als Energieersparnis gilt und durch Gutschriften gefördert wird.
Auch effiziente Ölheizungen sind klimaschädlich. Die neuen Ölkessel werden nach dem Austausch Jahrzehnte in Verwendung sein und damit die vollständige Dekarbonisierung blockieren.
Die Möglichkeit für eine Abänderung des Passus im Energieeffizienzgesetzes (Eeffg) kann durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus erfolgen, da es sich um eine Verordnung handelt. Das BMNT kann aber auch das Verbot der Anrechnung von Ölheizungen auf gesetzlicher Ebene initiieren; per Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Wie auch immer; dieser Abänderung muss nachgekommen werden, damit Österreich die Klimaschutzzielen erreicht und Strafzahlungen bezüglich des Klimaschutzes vermieden werden.
Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, das Energieeffizienzgesetz (Eeffg) so anzupassen, dass für Gewerbebetriebe der Austausch von bestehenden Ölkesseln durch neue Ölkessel nicht länger als Energiesparmaßname anrechenbar ist."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 965/A der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang.
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