Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 285

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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: Antrag der Abgeordneten Elisabeth Kös­tinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstel­lung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossi­le oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz — ÖKEVG 2019) (965/A)

Wie die Zeitschrift profil am 09. September 2019 berichtet, ist die Förderung seitens der Bundesregierung von Ölheizungen ein großes Umweltproblem. Ölheizungen sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch nicht zeitgemäß.

Der sogenannte „Raus-aus-dem-Öl-Bonus" der Bunderegierung Sebastian Kurz sieht vor, dass alte Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden. Dies­bezüglich würden für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen Förderungen von bis zu 5.000€ fließen.

Indirekt wird allerdings der Austausch von Ölheizungen durch effizientere Ölheizungen für Gewerbebetriebe weiterhin gefördert. Ein versteckter Passus im Energieeffizienzge­setzes (Eeffg) aus dem Jahr 2014 ermöglicht, dass der Austausch einer alten Ölhei­zung durch eine neue Ölheizung als Energieersparnis gilt und durch Gutschriften geför­dert wird.

Auch effiziente Ölheizungen sind klimaschädlich. Die neuen Ölkessel werden nach dem Austausch Jahrzehnte in Verwendung sein und damit die vollständige Dekarboni­sierung blockieren.

Die Möglichkeit für eine Abänderung des Passus im Energieeffizienzgesetzes (Eeffg) kann durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus erfolgen, da es sich um eine Verordnung handelt. Das BMNT kann aber auch das Verbot der Anrechnung von Ölheizungen auf gesetzlicher Ebene initiieren; per Zweidrittelmehrheit im National­rat. Wie auch immer; dieser Abänderung muss nachgekommen werden, damit Öster­reich die Klimaschutzzielen erreicht und Strafzahlungen bezüglich des Klimaschutzes vermieden werden.

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, das Ener­gieeffizienzgesetz (Eeffg) so anzupassen, dass für Gewerbebetriebe der Austausch von bestehenden Ölkesseln durch neue Ölkessel nicht länger als Energiesparmaß­name anrechenbar ist."

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21.50.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 965/A der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzent­wurf samt Titel und Eingang.

 


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