Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer wiederum einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich darf nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bißmann, Bernhard, Dönmez, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ölkesselförderung stoppen“ kommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (966/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung. Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie eine Frist zur Berichterstattung bis zum 24. September gesetzt.
Als Erster zu Wort gemeldet ist dazu Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbliebene Zuhörerinnen, Zuseher hier im Hohen Haus, zu Hause, wo immer, wie immer Sie uns sehen! Ich darf Ihnen mitteilen – es ist heute zwar schon relativ spät, der Tag ist fast vorbei –, es ist heute ein guter Tag, es ist ein Freudentag. Es ist ein guter Tag für den Klimaschutz, es ist ein guter Tag für die Nachhaltigkeit und es ist ein wahrer Freudentag für die Erneuerbare-Energie-Branche. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein Ökostrompaket mit einem Gesamtvolumen von immerhin rund 540 Millionen Euro, also mehr als eine halbe Milliarde Euro wird heute mit diesem Beschluss bewegt. Dieses Geld wird für den Erhalt von Ökostromanlagen sowie für einen wirklich massiven Ausbau von Anlagen, vor allem im Bereich Wind, Wasser und in der Photovoltaik eingesetzt.
Konkret werden mit den eingesetzten Mitteln die bestehenden Wartelisten bei Windkraftanlagen sogar komplett abgebaut. Da bewegen wir mehr als 622 Megawatt an Ökostrom, die dazukommen. Bei der Kleinwasserkraft wird die Warteschlange komplett abgebaut und auch bei der mittleren Wasserkraft werden die Mittel um 30 Millionen Euro erhöht.
Es war uns von der ÖVP, aber auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien sehr, sehr wichtig, dass wir bei auslaufenden Ökostromanlagen, die mit Biomasse und Biogas betrieben werden, die Möglichkeit geben, diese nicht stilllegen zu müssen, sondern dass unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Anträge auf Nachfolgetarife gestellt werden können und diese somit am Netz bleiben, denn wir brauchen
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