Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 306

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Es ist ein Schlussappell an zukünftige Energieausschussmitglieder. Seien Sie mir gnä­dig, ich gehe jetzt eh schon! Danke  auf Wiederschauen! (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

22.44

22.44.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den im Antrag 966/A der Abgeordneten Köstin­ger, Kassegger, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Köstinger, Duzdar, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des ge­samtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Da der soeben erwähnte gesamtändernde Abänderungsantrag Verfassungsbestim­mungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsord­nung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorge­sehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist erreicht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten wie bereits erwähnt aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Damit ist der Entwurf auch in der dritten Lesung angenommen. – Gratu­liere! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Feichtinger, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Fi­nanzierung des Gewässerschutzes“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung – sobald Sie alle auf den Plätzen sind. – Das ist einstimmig angenommen. (E 142)

22.46.0915. Punkt

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militär­befugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019) (509 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun gelangen wir zu Tagesordnungspunkt 15. Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Landesverteidigungsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis zum 24. September gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Sie haben das Wort.


22.46.49

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und


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