Schulorganisationsgesetz, Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, Änderung (25/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

  • Sicherstellung eines adäquaten Bildungsangebots ab der 9. Schulstufe für nicht am Religionsunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern soll der Ethikunterricht einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten. Hierbei soll die Bereitschaft gestärkt werden, Verantwortung für das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen. Darüber hinaus soll der Ethikunterricht die Jugendlichen bestärken, eigene Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam zu erfahren.

Inhalt

  • Einführung des Gegenstandes Ethik

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten daher keine Bildung im gleichen Ausmaß, wie Teilnehmende am Religionsunterricht, unabhängig davon ob es sich um Personen ohne religiöses Bekenntnis, Anhänger religiöser Bekenntnisgemeinschaften oder vom Religionsunterricht Abgemeldete handelt. Dies soll durch die vorliegende Novelle geändert werden. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern soll der Ethikunterricht einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten. Hierbei soll die Bereitschaft gestärkt werden, Verantwortung für das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen. Der Ethikunterricht soll die Jugendlichen bestärken, eigene Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam zu erfahren. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind Psychologie, Soziologie, Religionswissenschaft aber auch Geschichte, Rechtswissenschaft, Biologie, Wirtschaftswissenschaft, Politologie u.a.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.05.2020

Themen

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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