Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz u.a., Änderung (87/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung gleicher Arbeitsbedingungen für Langzeitentsendete und Scheinentsendete
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungserbringer
  • Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter in der Bauwirtschaft

Inhalt

  • Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie
  • Umsetzung von Sonderregelungen für die Bauwirtschaft
  • Definition der langfristigen Entsendung
  • Normierung, dass günstigere kollektivvertragliche Regelungen (zum Beispiel Ansprüche auf Dienstfreistellung) auf langfristige Entsendungen zur Anwendung kommen
  • Anspruch für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die länger als zwölf Monate oder bei Vorliegen einer Begründung 18 Monate nach Österreich entsendet werden (so genannte langfristige Entsendungen) auf Schlechtwetterentschädigung im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 gegenüber ihren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
  • Klarstellung, dass scheinentsendete Personen in alle Sachbereiche des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen sind
  • Anspruch auf Abgeltung für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen auf Überbrückungsgeld erfüllen und vor Vollendung des 58. Lebensjahres invalid werden und deshalb keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld erwerben können

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die geänderte Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist bis zum 30. Juli 2020 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie erfolgt im Wesentlichen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Im Rahmen dieser Novelle sollen Sonderregelungen für die Bauwirtschaft umgesetzt werden. Dies betrifft u.a. die Schaffung eines Anspruchs für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die länger als zwölf Monate oder bei Vorliegen einer Begründung 18 Monate nach Österreich entsandt werden (so genannte langfristige Entsendungen), auf Schlechtwetterentschädigung im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 gegenüber ihren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern. Der Entwurf enthält weiters Klarstellungen zu den Begriffen "unechte Entsendung" und "Scheinentsendung", um die Flucht aus geltenden Regelungen zu verhindern. Darüber hinaus sollen Klarstellungen und Änderungen im Sachbereich Überbrückungsgeld erfolgen. So soll eine einmalige Unterbrechung des Überbrückungsgeldbezuges ermöglicht sowie eine neue Abgeltung geschaffen werden. Die Novelle enthält zudem Zitatanpassungen an das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 29.12.2020

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