Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2021 – UbG-IPRG-Nov 2021 (97/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das IPR-Gesetz, das Außerstreitgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2021 – UbG-IPRG-Nov 2021)

Kurzinformation

Ziele

  • Klärung der Aufgaben aller Akteurinnen/Akteure
  • Verbesserung der Zusammenarbeit aller Akteurinnen/Akteure
  • Rechtsklarheit im Umgang mit sensiblen Daten
  • Stärkung der Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung der Patientinnen/Patienten
  • Stärkere Ausrichtung der medizinischen Behandlung am Willen der Patientin/des Patienten
  • Schaffung von Rechtsklarheit bei Fernbleiben der Patientin/des Patienten und bei Notwendigkeit ihrer/seiner Behandlung außerhalb der psychiatrischen Abteilung
  • Adaptierung des Unterbringungsgesetzes (UbG) an die Bedürfnisse Minderjähriger
  • Behebung des Mangels an Ärztinnen/Ärzten gemäß § 8 UbG
  • Klarstellung der aktuellen Rechtslage und Schaffung der Möglichkeit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung auch in Fällen mit Auslandsbezug

Inhalt

Unterbringungsrecht:

  • Bessere Gliederung des Gesetzestextes
  • Rechtsgrundlage für Kooperation und Kommunikation zwischen den Akteurinnen/Akteuren
  • Rechtsgrundlage für Kooperation und Kommunikation mit der Patientin/dem Patienten, Unterstützung der Patientin/des Patienten, Verfahrensbestimmungen
  • Anpassung an die Regelungen des ErwachsenenschutzGesetzes (ErwSchG)
  • Regelung des eigenmächtigen Fernbleibens der Patientin/des Patienten und ihrer/seiner Behandlung außerhalb der psychiatrischen Abteilung
  • Schaffung besonderer Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger
  • Ermächtigung an die Bundesländer, einen Pool an zur Einweisung berechtigten Ärztinnen/Ärzten vorzusehen
  • Datenschutzbestimmungen

Internationales Privatrecht:

  • Anwenderinnenfreundliche/anwenderfreundliche Umgestaltung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) und Schaffung einer kollisionsrechtlichen Regelung für die Vertretung von Gesetzes wegen
  • Vornahme inhaltlicher Klarstellungen und redaktioneller Anpassungen im IPR-Gesetz, dem Außerstreitgesetz (AußStrG) und der Jurisdiktionsnorm (JN)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Mai 2016 hat ein geistig verwirrter obdachloser Mann am Brunnenmarkt in Wien Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen. Zur Aufarbeitung dieser Geschehnisse wurde eine Sonderkommission eingerichtet, die unter anderem Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen sowie fehlende oder unklare Regelungen für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und Behörden für das zielgerichtete Vorgehen bei psychischen Erkrankungen feststellte.

Das gegenständliche Reformvorhaben soll unter anderem der Umsetzung der das Unterbringungsrecht betreffenden Empfehlungen dieser Sonderkommission dienen. Es soll auch das UbG mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang gebracht und die Meinung der untergebrachten Patientinnen und Patienten stärker berücksichtigt werden. In Hinkunft soll weniger über die Patientinnen/Patienten, sondern mehr mit ihnen gesprochen werden.

Das IPR-Gesetz soll anwenderinnenfreundlich/anwenderfreundlich umgestaltet werden und es soll eine kollisionsrechtliche Regelung für die Vertretung von Gesetzes wegen geschaffen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 01.03.2021

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

Ähnliche Gegenstände