Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG; Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG (107/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG)

Kurzinformation

Ziele

  • Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkauf-Richtlinie
  • Schaffung spezifischer Regelungen für die Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
  • Erleichterung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen von Verbraucherinnen/Verbrauchern

Inhalt

  • Einbeziehung von Verträgen, bei denen die Verbraucherin/der Verbraucher Daten als Gegenleistung zur Verfügung stellt, in das Verbraucher-Gewährleistungsrecht
  • Schaffung von Regelungen zu "Waren mit digitalen Elementen"
  • Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung beim Abweichen von objektiv erforderlichen Eigenschaften
  • Entfall des Erfordernisses, Gewährleistungsrechte gerichtlich geltend zu machen
  • Verlängerung der Vermutungsfrist für die Beweislastumkehr
  • Verlängerung der Verjährungsfrist
  • Ausweitung des Rückgriffs der gewährleistungspflichtigen Übergeberin/des gewährleistungspflichtigen Übergebers

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Regelungsinhalte der Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie der Warenkauf-Richtlinie sollen – der besseren Übersicht und der besseren Systematik wegen zusammengefasst – in einem einheitlichen, systematisch aufgebauten und gegliederten Gesetz, nämlich dem Verbrauchergewährleistungsgesetz, umgesetzt werden.

Ergänzend dazu sollen auch gewisse Änderungen im Konsumentenschutzgesetz vorgenommen werden. Das allgemeine Gewährleistungsrecht des ABGB soll zwar größtenteils und vor allem in seinem Kern unangetastet bleiben. Gewisse Anpassungen sind aber zur Sicherstellung eines harmonischen Verhältnisses mit dem Verbrauchergewährleistungsgesetz auch hier vonnöten. Das betrifft den terminologischen Gleichklang ebenso wie etwa Fragen der Geltendmachung der Gewährleistungsbehelfe oder des Zusammenspiels von Gewährleistungsfrist und Verjährung sowie die gewährleistungsrechtliche Aktualisierungspflicht der Unternehmerin/des Unternehmers bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen. Und durch einen inhaltlichen Ausbau der bereits bestehenden Rückgriffsregelung soll die Wirksamkeit dieses Rechtsinstruments im praktischen Rechtsleben deutlich gesteigert werden.

All diese Regelungsmodule sollen in einem übergreifenden Gesetzeswerk, nämlich dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz, zusammengefasst werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 06.04.2021

Themen

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

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