Grace-Period-Gesetz (149/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Grace-Period-Gesetz)

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Steuern für Unternehmen bei Übergabe im Familienverband
  • Verwaltungsvereinfachung bei Betriebsübergaben im Gewerberecht
  • Entbürokratisierung und Kostensenkung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

Inhalt

  • Begleitende Kontrolle und Antrag auf Prüfung bei Übergabe im Familienverband („Begleitung einer Unternehmensübertragung“)
  • Neugestaltung betreffend das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung
  • Erleichterungen bei der Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Einberufung des Arbeitsschutzausschusses sowie weiteren Formerfordernissen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Durch das Grace-Period- Gesetz sollen Erleichterungen für Betriebsübergaben geschaffen werden.
Das Vorhaben soll zum Anlass genommen werden, die Bestimmung betreffend das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung zeitgemäß zu gestalten. Das Ruhen soll in Zukunft ausdrücklich anstelle einer gesetzlichen Verpflichtung ein gesetzliches Recht der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers werden.

Die nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung, einen Firmenbuchauszug vorlegen zu müssen, soll durch die ohnedies längst mögliche gewerbebehördliche elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt werden.

Durch eine Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes soll die Arbeitgeberverpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat bei Betriebsübernahme erst nach Ablauf von zwei Jahren gelten. Weiters soll als Erleichterung bei Betriebsübergaben eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Erfordernis aber nur mindestens einmal innerhalb des 2-JahresZeitraums erfolgen müssen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, sollen in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht gelten. Im Bereich des Abgabenrechts soll für Unternehmerinnen/Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden („Begleitung einer Unternehmensübertragung“).

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 23.10.2021

Themen

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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