Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II (170/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II)

Kurzinformation

Ziele

  • Ziel der Richtlinie (EU) 2019/2161 ist die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen/Verbraucher und die Stärkung der Verbraucherrechte.
  • Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucherinnen/Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18.3.1998 S. 27-31 (im Folgenden „Preisangaben-RL");
  • Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen/Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 149 vom 11.6.2005 S. 22-39 (im Folgenden „UGP-RL").

Inhalt

  • Regelungen für Preisermäßigungen im PrAG: Angabe des vorherigen niedrigsten Preises bei Rabatten in Beträgen oder in Prozenten betreffend Sachgüter, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal angewendet wurde.
  • Dual Quality: Idente Vermarktung einer Ware in mehreren Mitgliedstaaten trotz wesentlicher Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren wesentlichen Merkmalen als irreführende Geschäftspraktik.
  • Änderungen bei den Informationspflichten: Entfall der Informationspflicht im Zusammenhang mit Verfahren zum Umgang mit Beschwerden in der Werbephase; Erweiterung der Informationspflichten auf Online-Marktplätzen; Informationspflichten hinsichtlich „Rankings“ und Verbraucherbewertungen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

  • Individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher: Bei Schädigung durch unlautere Geschäftspraktiken.
  • Sanktionen: Geldstrafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes des Unternehmers bei weitverbreiteten Verstößen und weitverbreiteten Verstößen mit Unions-Dimension im Rahmen von koordinierten Aktionen nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 1.
  • Erweiterung des Anhangs zum UWG: Neue Verbotstatbestände im Zusammenhang mit Verbraucherbewertungen sowie dem Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Diese Modernisierungsrichtlinie zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher und Stärkung der Verbraucherrechte sieht im Wesentlichen eine Anpassung der Richtlinien, insbesondere der UGP-RL und der VRRL, an die zunehmende Digitalisierung (z. B. durch die Ausweitung der jeweiligen Anwendungsbereiche auf digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen), mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen durch erweiterte Informationspflichten sowie ein neues, verschärftes Sanktionenregime und eine Ergänzung der UGP-RL um individueller Rechtsbehelfe für Verbraucher vor. Daneben gibt es neue Verbote betreffend dieselbe Vermarktung von Produkten trotz unterschiedlicher Zusammensetzung („Dual Quality“), betreffend Verbraucherbewertungen und den Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen in der UGP-RL sowie Änderungen beim Rücktrittsrecht in der VRRL.
Stand: 28.12.2021

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort