Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Änderung (178/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

  • Übereinstimmung der Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) mit den vorgenannten unionsrechtlichen Bestimmungen

Inhalt

  • Klarstellung grenzüberschreitender Beförderungen, die keine Entsendung darstellen (insbesondere bilaterale Beförderungen vom oder in den Niederlassungsmitgliedstaat und damit zusammenhängend gewisse zusätzliche Beförderungstätigkeiten)
  • Festlegung besonderer Kontrollmaßnahmen in Bezug auf
    • Meldeverpflichtung
    • Bereithaltung von Unterlagen im Fahrzeug
    • Übermittlung von Unterlagen nach entsprechender Aufforderung der Kontrollorgane
  • Bestimmungen in Zusammenhang mit der Amtshilfe bei Nichtübermittlung von Unterlagen durch Verkehrsunternehmen
  • Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die Umsetzungsbestimmungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen sind Änderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) durch Schaffung von Sonderbestimmungen erforderlich. Folgende wesentlichen Maßnahmen sind im LSD-BG für den Straßentransport im Sinne der Richtlinie (EU) 2020/1057 und des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vorgesehen:
  • Klarstellung grenzüberschreitender Beförderungen, die keine Entsendung darstellen – insbesondere bilaterale Beförderungen vom oder in den Niederlassungsmitgliedstaat und damit zusammenhängend gewisse zusätzliche Beförderungstätigkeiten
  • Festlegung besonderer Kontrollmaßnahmen in Bezug auf
    • Meldeverpflichtung
    • Bereithaltung von Unterlagen im Fahrzeug
    • Übermittlung von Unterlagen nach entsprechender Aufforderung der Kontrollorgane
  • Bestimmungen in Zusammenhang mit der Amtshilfe bei Nichtübermittlung von Unterlagen durch Verkehrsunternehmer
  • Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die Umsetzungsbestimmungen

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 02.02.2022

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit