Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007), BGBl. I 54/2007, geändert wird
Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007, Änderung
Ziele
- Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes
- Anpassung an EU-Recht
- Verwaltungsvereinfachung sowie Verbesserungen der behördlichen Kontrollen
Inhalt
- Die Definition einer Auftraggeberin/eines Auftraggebers und deren/dessen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Retrospektivkontrollen
- Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben der Kontaktstelle an die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
- Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
- Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen
- Erhöhung der Geldstrafen, die sofort von den Organen der Sicherheitsexekutive eingehoben werden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. August 2007 bis auf eine Anpassung durch das 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 nicht novelliert. Im Wesentlichen enthält das TTG 2007 Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und über den Transport von Tieren, soweit dieser von einzelnen Bestimmungen der Verordnung ausgenommen ist. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und des TTG 2007 haben sich in der Praxis die unter Inhalte genannten Punkte ergeben, die zur Klarstellung bzw. Verschärfung der Bestimmungen des TTG 2007 notwendig erscheinen und damit zur Verbesserung des Tierwohls beim Transport beitragen können.Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 04.05.2022