GuKG-Novelle 2022 (208/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2022)

GuKG-Novelle 2022, Änderung

Ziele

  • Besserer Einsatz der Pflegeassistenzberufe und damit die Vermeidung von Versorgungsbrüchen
  • Weiterbeschäftigung der Pflegeassistenz in Krankenanstalten auch nach 2024

Inhalt

  • Erweiterung der Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe
  • Streichung der Regelung über die befristete Einsatzmöglichkeit der Pflegeassistenz in Krankenanstalten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Am internationalen Tag der Pflege, am 12. Mai 2022, hat die Bundesregierung im Ministerrat das größte Pflegereformpaket der vergangenen Jahrzehnte beschlossen. Die darin vorgesehenen umfangreichen Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege und insbesondere der Pflegeberufe in Österreich sollen schrittweise bis zum Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden.

Die das Berufs- und Ausbildungsrecht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) betreffenden Maßnahmen in diesem Reformpaket sind folgende:
  1. Kompetenzerweiterungen bzw. Anpassung der Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe (PA, PFA) an die Anforderungen der Praxis
  2. "Entfristung" der Pflegeassistenz in Krankenanstalten
  3. Lehrausbildung für die Assistenzberufe in der Pflege (PA, PFA)
  4. Überführung der Schulversuche in das Regelschulwesen
  5. Erleichterung bei Nostrifikationen
  6. Erhöhung der Durchlässigkeit
Die Umsetzung dieser berufs- und ausbildungsrechtlichen Maßnahmen des Pflegereformpakets erfolgt in einem zeitlichen Stufenprozess.

Die Punkte 1 und 2 sollen durch die vorliegende erste GuKG-Novelle in Umsetzung gebracht werden.

Zu Punkt 3 werden derzeit gemeinsam mit dem für Lehrausbildungen führend zuständigen Bundesministerium die fachlichen Grundlagen finalisiert und abgestimmt. In der Folge sollen die rechtlichen Grundlagen für die Lehrausbildung einer Begutachtung und der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen sollen so rechtzeitig geschaffen werden, dass ab Herbst 2023 erste Lehrausbildungen beginnen können.

Zu Punkt 4 laufen derzeit bereits Vorarbeiten im führend zuständigen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Aufgrund der bisherigen erfolgversprechenden Erfahrungen mit den im Herbst 2020 begonnenen Schulversuchen sowohl im berufsbildenden mittleren wie auch höheren Schulwesen, die eine Qualifikation in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz vermitteln, soll eine Überführung in das Regelschulwesen beschleunigt werden. Derzeit werden die Schulversuche als Kombinationsausbildungen in Verbindung mit Gesundheits- und Krankenpflegeschulen geführt, sodass die Absolventinnen/Absolventen eine Berufsberechtigung nach dem GuKG erlangen können. Ob dieses Modell auch im Regelschulwesen beibehalten werden wird, wird derzeit geprüft. Welche berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen zusätzlich zu den erforderlichen schulrechtlichen Maßnahmen für die Überführung in das Regelschulwesen erforderlich sein werden, ist von den Ergebnissen dieser Prüfung abhängig. Jedenfalls wird sicherzustellen sein, dass die Absolventinnen/Absolventen mit einer PA- oder PFA-Ausbildung, die sie an einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS) oder berufsbildenden höheren Schule (BHS) absolvieren, eine Berufsberechtigung gemäß GuKG erlangen.

Zu Punkt 5 ist auf den derzeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden, hinzuweisen. Der Beschluss des Nationalrats erfolgte am 18.05.2022. Damit werden u.a. für Berufsangehörige eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs mit ausländischem Ausbildungsabschluss schon während eines Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsverfahrens Erleichterungen in Form einer befristeten Berufsausübungsmöglichkeit in einem niederschwelligeren Pflegeberuf (PA oder PFA) geschaffen.

Weitere im Pflegereformpaket nicht explizit genannte Maßnahmen im Berufs- und Ausbildungsrecht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sollen durch weitere GuKG-Novellen im Zuge der Umsetzungsmaßnahmen des Pflegereformpakets auf den Weg gebracht werden, da diese ebenfalls wesentlich zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe sowie zu ihren Weiterentwicklungsmöglichkeiten beitragen können.

Auch werden die im Berufsfeld und Ausbildungsbereich der Pflege bereits laufenden Entwicklungen, die zukünftig einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leisten können, im GuKG abzubilden sein (z.B.Community Health Nurse, School Nurse).

Schließlich ist zu erwarten, dass die Evaluierungsergebnisse der laufenden Evaluierungsstudie zur GuKG-Novelle 2016, die im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz seitens der Gesundheit Österreich GmbH seit 2017 durchgeführt und Ende 2023 abgeschlossen werden wird, weitere aussagekräftige und evidenzbasierte Grundlagen für zukunftsweisende Maßnahmen für alle drei Pflegeberufe (Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz) liefern werden, die im Zuge des Pflegereformpakets umgesetzt werden können.

Wie dargelegt sollen die beschriebenen berufs- und ausbildungsrechtlichen Maßnahmen stufenweise im Rahmen des Pflegereformpakets umgesetzt werden.
01.06.2022

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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