Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 80

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Mit dem Abänderungsantrag wird die außerordentliche Pensionsanpassung 2021 (+3,5 Prozent) auf die Ausgleichszulagenrichtsätze beschränkt. Zudem wird die Pensions­erhöhung auf höchstens 35 Euro je Monat beschränkt, was der Pensionsanpassung von 1,5 Prozent bei 2333 Euro Pension entspricht.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Bundesminister Blümel. – Bitte.


10.52.47

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa einem Monat ist dieser Budgetentwurf, den wir heute diskutieren, dem Parlament vorgelegt worden. Seitdem ist viel passiert. Bereits zu Beginn dieser Debatten habe ich gesagt, dass wir nicht am Ende, sondern mitten in einer globalen Wirtschafts- und Gesundheitskrise sind. Diese Aussage gilt natürlich nach wie vor. Das zeigen die dramatischen Infektions­zahlen, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und in vielen Teilen der Welt.

Ab heute gilt in Österreich ein verschärfter Lockdown, die Auswirkungen auf das gesell­schaftliche und wirtschaftliche Leben sind beträchtlich. Diese Einschränkungen sind für alle mühsam, aber notwendig. Das oberste Ziel in der aktuellen Situation ist es, einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern und die Infektionszahlen so schnell wie möglich nach unten zu bekommen. Dazu können wir alle einen Beitrag leisten, indem wir uns möglichst einschränken, um danach schneller wieder öffnen zu können.

Egal wann es einen solchen Lockdown gibt, für die Wirtschaft gibt es keinen guten Zeitpunkt für eine solche Maßnahme, und gerade vor dem anlaufenden Weihnachts­geschäft ist dieser Schritt natürlich besonders schmerzhaft. Genau deswegen werden wir alle geschlossenen Betriebe in dieser schwierigen Zeit, so gut es geht und so unbürokratisch wie es möglich ist, unterstützen. Dazu haben wir das Instrument des Umsatzersatzes binnen kürzester Zeit aufgesetzt. Bereits zwei Wochen nach der ersten Ankündigung wurden 30 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Millionen Euro eingereicht. Die ersten 180 Millionen Euro sind bereits ausbezahlt.

Ich darf hier auch einen Vergleich zu Deutschland wagen: In Deutschland sind der Lockdown und die damit verbundenen Wirtschaftshilfen eine Woche früher als in Österreich angekündigt worden; die Wirtschaftshilfen sind noch immer nicht zu bean­tragen und es ist noch immer nicht klar, in welcher Form genau das erfolgen wird.

Daher darf ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die so intensiv daran mitgewirkt haben, dass es so rasch möglich war, diesen Umsatzersatz aufzu­setzen. – Vielen Dank für die ausgezeichnete Tätigkeit! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auch für jene Unternehmen, die durch die Verschärfung des Lockdowns jetzt neu betrof­fen sind, wird es natürlich rasche Hilfen geben. Die körpernahen Dienstleistungen, also Friseure, Masseure, Kosmetiker et cetera, werden für die Zeit der Schließung ebenfalls mit 80 Prozent des Umsatzes, analog zu den anderen Dienstleistungen, kompensiert. Für den Handel wird es aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen eine abge­stufte Kompensation geben: 20, 40, oder 60 Prozent, je nachdem, wie die verschiedenen Kriterien, nämlich Wertverlust der Ware, Rohertrag und mögliche Aufholeffekte, bewertet werden können. Es ist völlig klar, der Blumenhändler ums Eck muss natürlich anders kompensiert werden als der Juwelier in der Innenstadt. Das sieht auch der Verfas­sungsdienst so, der uns dazu rät, eine gestaffelte Vorgangsweise anzusetzen.

 


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