Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 261

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Ob Härtefonds, Strafen, Anzeigen, Ein- und Ausreisebestimmungen, Ausgehverbote, Quarantänebestimmungen: Alle Bereiche sind von Beschwerden der BürgerInnen be­troffen.

Aktuell muss sich die Volksanwaltschaft mit den Einmalzahlungen an Arbeitslose aus­einandersetzen. Der Regierung ist aus meiner Sicht einmal mehr ein Fehler unterlaufen: Arbeitslose, die zwar 60 Tage arbeitslos waren oder sind, aber davon einige Tage krank­gemeldet waren, erhalten die dringend notwendige Unterstützung nicht. Zwei Fälle wurden in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom zuständigen Volksanwalt Bernhard Achitz behandelt und meiner Meinung nach gut begleitet. – Vielen Dank dafür.

Eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent hätte den Menschen dieses Problem und der Volksanwaltschaft Arbeit erspart.

Das Budget der Volksanwaltschaft für 2021 scheint auszureichen, die Betonung liegt auf scheint. Ich denke, dass Ankündigungen wie die sogenannte freiwillige Massentestung oder der vermeintliche Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern im Zusam­menhang mit Schulschließungen nach diesem Lockdown weitere Beschwerden bei der Volksanwaltschaft zur Folge haben werden.

Wir unterstützen auch die Initiative des zuständigen Volksanwalts Walter Rosenkranz, der das Verhalten der Behörden vor dem Terroranschlag vom 2. November auch von­seiten der Volksanwaltschaft untersuchen will. Diese Untersuchung trägt mit Sicherheit zu mehr Transparenz bei.

Deswegen würde ich es für sinnvoll halten, wenn auch im Budget der Volksanwaltschaft die Folgen des aktuellen Lockdowns eingepreist werden, denn auch da kann es zu budgetären Problemen kommen.

Ich möchte mich abschließend bei den Volksanwälten und bei den Beschäftigten der Volksanwaltschaft herzlich bedanken. Sie achten darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr verfassungsmäßiges Recht erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Volksanwalt.


19.09.16

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die lobenden Worte, die viele von Ihnen für die Volksanwaltschaft gefunden haben. Sie können sich darauf verlassen: Wir wer­den das unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlässlich weitergeben, denn sie garantieren die hohe Qualität der Prüfungen der Volksanwaltschaft.

Damit komme ich auch schon zum Budget. Es ist für uns sehr erfreulich, dass es nicht bei lobenden Worten bleibt, sondern dass sich die Anerkennung der Volksanwaltschaft auch in den Budgetzahlen wiederfindet, dass die außerordentliche Erhöhung, die von 2019 auf 2020 gewährt wurde, für die Jahre 2021 und folgende fortgeschrieben wird, und vor allem, dass die Personalerhöhung, die uns gewährt wurde, ebenfalls fortge­schrieben wird. Sie können uns glauben, das Personal ist gut eingesetzt. Wir brauchen jede Frau und jeden Mann für unsere Prüftätigkeit.

Wir haben vielfältige Aufgaben. Die nachprüfende Kontrolle der Bundesverwaltung und auch der Verwaltung von sieben Bundesländern ist wohl die bekannteste. Wir haben


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