Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 297

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Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird weiters aufgefordert, an beide Konfliktparteien zu appellieren, die Verhandlungen über eine dauerhafte Beilegung des Konflikts wieder aufzunehmen und dabei eine aktive Rolle Österreichs als Vermittler anzubieten.

Schließlich wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, sich in dafür geeigneten Kontakten und auf Ebene der EU sowie der Vereinten Nationen weiterhin für die volle Umsetzung der entsprechenden SR-Resolutio­nen einzusetzen und das Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara zu unterstützen.“

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In Westsahara ist auch eine Auslandsmission des österreichische Bundesheeres, dort sind Soldaten und Soldatinnen stationiert. Es ist aktive Neutralitäts- und Außenpolitik gefordert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Petra Bayr, MA MLS

Genossinnen und Genossen

betreffend die aktuelle Situation in der Westsahara

Eingebracht im Zuge der Debatte in der 62. Sitzung des Nationalrates am 17. November 2020 zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 380 d.B. über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (BFG 2021) samt Anlagen – UG 12 Äußeres

Österreich unterstützt seit langem die Mission der Vereinten Nationen für die Durch­führung der Volksabstimmung in der Westsahara, auch im Bundesvoranschlag 2021 ist dies so vorgesehen.

In den letzten Tagen kam es zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen Streitkräften Marokkos und der Frente POLISARIO im Guerguerat im Südwesten der Westsahara. Auslöser dafür waren zivile Proteste, die die Umsetzung des seit Jahrzehnten anste­henden Referendums forderten, in dessen Rahmen die Bevölkerung der Westsahara zwischen einer Integration in den marokkanischen Staat und der Unabhängigkeit wählen können soll.

Marokko bricht damit den seit 1991 geltenden Waffenstillstand, der von einer UN-Mission überwacht wird, und riskiert eine Gewalteskalation in einem ohnehin angespannten Konflikt. Seit Jahrzehnten lebt die sahaurische Bevölkerung unter marokkanischer Be­sat­zung und unter teilweise untragbaren humanitären Bedingungen. Die internationale Staatengemeinschaft ist dringend zum Handeln aufgerufen, damit aus dem seit über 40 Jahren schwelenden Konflikt kein offener Krieg wird. Die UNO und die EU dürfen nicht länger auf die Menschen in der Westsahara vergessen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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