Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 587

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und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate beim Bezug des Arbeitslosengeldes (COVID-19-Maßnahme)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 11: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlags für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021-BFG 2021) samt Anlagen (380 d.B.)-UG 20 Arbeit in der 62. Sitzung des Nationalrats ( XXVII. GP) am 19.November 2020

Die von der schwarz-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler gesetzten COVID-19-Maßnahmen seit März 2020 haben massive negative Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt, die Österreich die höchste Zahl an Arbeitslosen und die meisten Arbeitnehmer in Kurzarbeit seit 1945 beschert haben.

Das bedeutet, dass zeitweise weit mehr als eine halbe Millionen Menschen seit März 2020 mit lediglich 55 Prozent ihres letzten Nettogehalts ihre Lebenshaltung (Nahrungs­mittel, Wohn- und Betriebskosten usw.) bestreiten müssen. Die weit überwiegende Anzahl dieser betroffenen Arbeitslosen hat durch die COVID-19-Maßnahmen der Bun­desregierung den Arbeitsplatz verloren bzw. wurde der Chance beraubt, nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder einer AMS-Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Um dieser Gruppe von rund 500.000 Personen einen finanziellen Ausgleich für die Arbeitsplatzvernichtung durch die COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung zu gewährleisten und damit ihr ökonomisches Überleben abzusichern, ist aber eine Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes (inklusive Notstandshilfe) von 55 Prozent auf 70 Prozent dringend notwendig und auch volkswirtschaftspolitisch ver­nünftig. Dies ist durch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge um 30 Prozent (entspricht einer Nettoersatzrate von 70 Prozent) umzusetzen.

Durch diese Nettorersatzratenerhöhung um 15 Prozentpunkte werden die Kaufkraft und damit auch die innerösterreichische Konjunktur durch vermehrte Konsumausgaben gestärkt. Dies führt wiederum zu vermehrten Einnahmen der Unternehmer, aber auch Steuereinnahmen und schafft dadurch neue Arbeitsplätze bzw. sichert bestehende Arbeitsplätze ab.

Über die Sommermonate und nach Ende des ersten Lockdowns sind die Arbeitslosen­zahlen zwar kurzfristig wieder zurückgegangen, durch den zweiten Lockdown werden die Arbeitslosenzahlen jedoch wohl bis Ende 2020 die arbeitsmarkpolitische „Schall­mauer“ von 500.000 Arbeitslosen wieder deutlich durchschlagen.

Demgegenüber sind die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der schwarz-grünen Bun­desregierung, die von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Die Grünen) vorgestellt wurden, absolut untauglich. Ein „Arbeits­marktbonus“ von lediglich 450 Euro für die Monate Juli bis September, wobei man zwei von diesen drei Monaten durchgehend arbeitslos sein muss, war und ist weder treffsicher noch sozial. Ganz im Gegenteil: Die seit Mitte März durch Regierungsmaßnahmen be­wusst produzierte Arbeitslosigkeit wird ignoriert, und man enthält den betroffenen Arbeit­nehmern einen gerechten Ausgleich vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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