6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (462 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (510 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 968/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (511 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 969/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Ver­waltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshof­ge­setz 1985 geändert werden (512 d.B.)

9. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desverfassungsgesetzes, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Vergabe geändert wird (513 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 498/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumentenschutz Rudolf Anschober (514 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Es sind dies Berichte sowie ein Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses.

Frau Bundesministerin, ich darf Ihnen für die kommenden Wochen alles Gute wünschen.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte schön, Herr Abge­ord­neter.