Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 86

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Redezeitbeschränkung


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

12.16.301. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) (516 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (509 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


12.17.16

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In unserer Welt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, der Allgemeinheit Mitteilungen, Meinungen und Infor­mationen zukommen zu lassen, und das mit einer Reichweite, die nahezu unbegrenzt ist. So trägt die moderne Kommunikation zu Information, Meinungsfreiheit und Vielfalt bei. Tatsache ist aber leider auch, dass manche irregeleitete Personen diese Möglich­keiten dazu nützen, Unwahrheiten über Fakten und Verschwörungstheorien schnell in einem großen Kreis von Menschen zu verbreiten. Jede und jeder von uns stößt immer wieder auf derartige – ich nenne sie jetzt einfach einmal so – Fakenews.

Ein derartiges Verhalten, sehr geehrte Damen und Herren, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Bisher standen Betroffene dem relativ machtlos gegenüber. Das wird sich nun ändern, und darüber bin ich schon sehr froh.

Der Justizteil des Gesetzespaketes wurde im Ausschuss mit einem gemeinsamen Ziel gut debattiert und mit Zustimmung fast aller Fraktionen vorbereitet. Anregungen und Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren wurden im Großen und Ganzen berück­sichtigt und in den Gesetzesvorschlag eingearbeitet.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Gesetzespaket mit dem Ziel, Hass im Netz einen Riegel vorzuschieben. Opfer sollen damit besser geschützt werden, und das Begehren


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