Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 243

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Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.29.0423. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geän­dert werden (495 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.29.31

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zum E-Govern­ment-Gesetz sollen weitere Schritte gesetzt werden, um das Agieren im Internet für Konsumentinnen und Konsumenten mittels elektronischer ID zu verbessern und um Möglichkeiten zu schaffen, die bis dato nicht so einfach waren.

Das ist prinzipiell begrüßenswert, aber es fehlt zu diesem Gesetz die Datenschutzfolge­abschätzung und die Fragen der Datensicherheit sind nicht ausreichend beantwortet worden, auch im Ausschuss nicht, aber darauf werden Petra Oberrauner und Katharina Kucharowits noch eingehen.

Ich möchte mich eigentlich auf die Technologie per se und den Umgang mit dieser Tech­nologie fokussieren, denn uns fehlt für den Beschluss von Detailmaßnahmen wie diesen die wesentliche Basis. Und was ist das? – Es fehlt uns eine breit getragene, gesell­schaftlich diskutierte nationale Strategie im Umgang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, denn künstliche Intelligenz ist dabei, unsere Lebens- und Arbeits­welten kom­plett über den Haufen zu werfen, und damit müssen wir uns als Gesellschaft auseinan­dersetzen.

Was es gibt, ist ein Papier des Robotikrates, ja – aber dieses Papier ist weder im Aus­schuss noch im Hohen Haus diskutiert worden und noch nicht vorgestellt worden. Ich möchte Sie daher zu einem Gedankenexperiment mitnehmen: Was wäre, wenn wir nicht nur UserInnen von Computern, von Daten und Software wären, was wäre, wenn wir nicht nur EmpfängerInnen wären, die gefiltert durch Algorithmen mit einseitigen Informationen auf Social Media und im Internet überhäuft würden, oder was wäre, wenn wir nicht nur elektronisch einen Führerschein beantragen könnten, sondern wenn wir alle zumindest


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