Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (495 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zum E-Government-Gesetz sollen weitere Schritte gesetzt werden, um das Agieren im Internet für Konsumentinnen und Konsumenten mittels elektronischer ID zu verbessern und um Möglichkeiten zu schaffen, die bis dato nicht so einfach waren.
Das ist prinzipiell begrüßenswert, aber es fehlt zu diesem Gesetz die Datenschutzfolgeabschätzung und die Fragen der Datensicherheit sind nicht ausreichend beantwortet worden, auch im Ausschuss nicht, aber darauf werden Petra Oberrauner und Katharina Kucharowits noch eingehen.
Ich möchte mich eigentlich auf die Technologie per se und den Umgang mit dieser Technologie fokussieren, denn uns fehlt für den Beschluss von Detailmaßnahmen wie diesen die wesentliche Basis. Und was ist das? – Es fehlt uns eine breit getragene, gesellschaftlich diskutierte nationale Strategie im Umgang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, denn künstliche Intelligenz ist dabei, unsere Lebens- und Arbeitswelten komplett über den Haufen zu werfen, und damit müssen wir uns als Gesellschaft auseinandersetzen.
Was es gibt, ist ein Papier des Robotikrates, ja – aber dieses Papier ist weder im Ausschuss noch im Hohen Haus diskutiert worden und noch nicht vorgestellt worden. Ich möchte Sie daher zu einem Gedankenexperiment mitnehmen: Was wäre, wenn wir nicht nur UserInnen von Computern, von Daten und Software wären, was wäre, wenn wir nicht nur EmpfängerInnen wären, die gefiltert durch Algorithmen mit einseitigen Informationen auf Social Media und im Internet überhäuft würden, oder was wäre, wenn wir nicht nur elektronisch einen Führerschein beantragen könnten, sondern wenn wir alle zumindest
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