14.51

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 110 Jahre Frauentag begehen wir heute. Ein Ziel wurde ja recht bald erreicht – bereits nach sieben Jahren –, nämlich das allgemeine Wahlrecht für Frauen, aber in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen ist noch nicht alles gelungen, und deswegen diskutieren wir hier heute noch immer über diese Dinge.

Ich möchte über zwei Aspekte sprechen, einerseits über Frauen als unselbstständig Beschäftigte und andererseits über Frauen in Führungspositionen. Interessanterweise gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass Frauen in Führungspositionen für Unter­nehmen gut sind. Unternehmen mit Frauen im Vorstand, in Führungspositionen sind erfolgreicher und krisenresistenter. Dazu gibt es auch eine aktuelle „Harvard Business Review“-Studie.

Das ist der Grund dafür, weshalb wir in Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine Quote eingeführt haben, und zwar zukünftig 40 Prozent in Aufsichtsräten. In Führungs­positio­nen kommt das auch zunehmend, beispielsweise bei den ÖBB. In Führungspositionen – natürlich nur, wenn Stellen neu besetzt werden müssen – ist das Ziel eine 50-Prozent-Quote. Das ist gut fürs Unternehmen und auch gut für die Frauen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In der Privatwirtschaft funktioniert es noch nicht ganz so gut. In börsennotierten Unter­nehmen ist Österreich leider im EU-Durchschnitt sehr weit hinten: 8 Prozent der Vor­stände sind Frauen, im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 19 Prozent also nicht einmal die Hälfte.

Daher haben wir uns in dieser Regierung auch das Ziel gesetzt, Maßnahmen zu setzen, um die Situation zu evaluieren und zu verbessern. An der Ausbildung der Frauen liegt es nicht, sondern an strukturellen Faktoren – es wurde hier schon viel darüber ge­sprochen – wie Kinderbetreuung und so weiter. Ich kann auch aus eigener Erfahrung davon sprechen, ich habe drei Kinder, und sogar meine Mutter hat immer, wenn sie in den Kindergarten mussten, gesagt, die armen Kinder. Das ist also ein sozialer Druck auf Frauen, der da entsteht, und auch das müssen wir verändern. (Beifall bei den Grünen.)

Equal Pay ist nicht erreicht. Eine Folge dieses Ungleichgewichts ist natürlich, dass Frauen dann auch schlechter verdienen.

Ein weiterer Punkt, der mir noch wichtig ist: Frauen als Unternehmerinnen. Man könnte denken, wenn es für Frauen in einem Unternehmen als Angestellte, als Arbeiterin nicht gut klappt, dann vielleicht, wenn sie selbstständig sind; aber auch da verdienen Frauen leider exorbitant schlechter als Männer, nämlich weniger als die Hälfte. Unterneh­merinnen verdienen weniger als die Hälfte von Unternehmern, wie der aktuelle Rech­nungshofbericht zeigt, auch bei Start-ups. Es gibt wahnsinnig viele Frauen, auch mehr als die Hälfte - -

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich unterbreche Sie ungern. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen: Wenn Sie vorhaben, den Entschließungsantrag noch einzu­bringen, der mir zumindest vorliegt, dann müssen Sie das jetzt tun. Das sieht die Rede­zeitvereinbarung so vor, Sie haben nämlich sonst keine Zeit mehr dafür.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (fortsetzend): Gut, dann mache ich das sehr rasch.

Es geht um die Resolution des VN-Sicherheitsrates 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „die Umsetzung der VN-Resolution 1325 ,Frauen, Frieden, Sicherheit‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

- sich weiterhin auf internationaler und EU-Ebene für die effektive Umsetzung der VN-Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen einzusetzen;

- die VN-Resolution 1325 in außenpolitischen Entscheidungen und Handlungsfeldern – insbesondere im entwicklungs-, friedens-, sicherheitspolitischen und humanitären Be­reich – umfassend miteinzubeziehen, umzusetzen und in diesem Sinne die Perspektive von Frauen und Mädchen in Abstimmungsentscheidungen miteinzubeziehen;

- bei der Umsetzung der Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen weiterhin eng mit den relevanten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zusammenzuarbeiten und deren Kompetenz miteinzubeziehen;

- die VN-Resolution 1325 und ihre Folgeresolutionen bei der Vergabe von finanziellen Mitteln mit außenpolitischen Bezug weiterhin mitzudenken;

- internationalen Frauenfragen und anderen menschenrechtlichen Querschnittsfragen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weiterhin die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und die interministerielle Koordinierung zum Thema Frauen, Frieden, Sicherheit fortzusetzen;

- in Krisenregionen, in denen Österreich engagiert ist, dafür einzutreten, dass lokale und regionale Frauengruppen und -netzwerke über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert und in Verhandlungen und Entscheidungsprozesse gleichberechtigt mit eingebunden werden;“

*****

(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bringe noch einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, David Stögmüller, Robert Laimer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleichbehandlung im Bundesheer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Diversität im Bundes­heer, insbesondere die Gleichstellungsrichtlinie und die Einbindung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, zu evaluieren. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf folgende Themen gelegt werden:

- Rekrutierungsmaßnahmen;

- Themen der Gleichstellung in der Ausbildung, Trainingsmaßnahmen zur Sensibi­lisie­rung in Genderfragen;

- Sprachliche Inklusion;

- Familienfreundliches Umfeld im Ministerium (Teleworking, Flexibles Arbeiten, Unter­stützung der Väterkarenz);

- Umsetzung der UNSR Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit insbeson­dere der Integration von Gender-Perspektiven in Friedenssicherungseinsätzen;

- Einsatz von Budgetmittel und Gender Budgeting;

- Frauen in Führungspositionen/ Role Models und

- Darstellung von Frauen in der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesheeres.“

*****

(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.58

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski, Gudrun Kugler, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Umsetzung der VN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag von Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Gabriele Heinisch-Hosek betreffend Frauen dürfen nicht die Verliererin­nen der Corona-Krise sein

Begründung

Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm die Stärkung von Frauenrechten und den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ zum außenpolitischen Schwerpunkt gemacht. Die einstimmige Ver­abschiedung der VN-Resolution 1325 im Jahr 2000 ist ein Meilenstein im Bereich der Stärkung von Frauenrechten, da sie den ersten völkerrechtlich bindenden Beschluss verkörpert, der die Geschlechterperspektive in der internationalen Konfliktbearbeitung einbindet, und Frauen in Friedensprozesse gleichberechtigt in den Fokus stellt.

Die globale Sicherheitssituation hat sich in den letzten zehn Jahren erheblich ver­schlech­tert. Bewaffnete Konflikte sind komplexer und langwieriger geworden.1 Unzählige Stu­dien belegen, dass die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten überproportional von Gewalt betroffen ist, wobei Frauen und Mädchen in diesem Zusammenhang eine beson­ders vulnerable Gruppe darstellen. In Konflikt-und Krisensituationen kommt es häufig zu sexualisierter Gewalt, diese wirkt als schwerwiegendes individuelles und gesamtgesell­schaftliches Trauma auch nach der Beendigung des bewaffneten Konflikts oft über Ge­nerationen fort. Jene Frauen und Kinder, denen die Flucht vor Krieg und Verfolgung gelingt, sind oft in Flüchtlingslagern der Gefahr sexualisierter Gewalt ausgesetzt.

Besonders im Hinblick auf sexualisierte Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen stellen auch die neun Folgeresolutionen der VN-SR-Resolution 1325 wichtige Referenz­punkte dar. Der gesamten Women-Peace-Security (kurz: WPS) Agenda wird auf supra­nationaler Ebene erfreulicherweise auch viel Beachtung geschenkt. Im Jahr 2018 wurde unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft der Strategische Ansatz der EU zur Um­setzung der WPS-Agenda erarbeitet, der am 10. Dezember 2018 gemeinsam mit Ratsschlussfolgerungen zu Frauen, Frieden, Sicherheit vom Rat verabschiedet wurde. Dieser wurde 2019 durch einen EU-Aktionsplan für die Periode 2019-2024 komplettiert, der insbesondere auch konkrete Indikatoren vorsieht, um Fortschritte bei der Umsetzung der WPS-Agenda besser evaluieren zu können.2 Österreich ist seitdem als Mitglied der EU Task Force zu Frauen, Frieden und Sicherheit aktiv an den Entscheidungen und Aktivitäten der EU zur Umsetzung der WPS-Agenda beteiligt. Auch als Mitglied der Internationalen Frauenstatuskommission 2021-2025 bringt sich Österreich verstärkt für die Rechte von Frauen und Mädchen und deren effektive Teilhabe an Entschei­dungspro­zessen auf allen Ebenen ein.

Ebenso setzt sich Österreich für die Umsetzung der VN-SR Resolution 1325 auf natio­naler Ebene ein: 2007 wurde der erste Nationale Aktionsplan (NAP), 2012 der zweite NAP entwickelt. In Zusammenschau mit dem strategischen Rahmenwerk der EU zur Umsetzung der WPS-Agenda bietet dieser eine gute Basis für die weitere Imple­mentierung der WPS-Agenda, die durch jährliche Umsetzungsberichte veranschaulicht wird. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der VN-SR Resolution 1325 wurden konkrete Zusagen durch Österreich gemacht, um die Implementierung der WPS-Agenda weiter voranzutreiben. Eine Überprüfung dieser Pledges sollte vollumfänglich unternommen werden. Trotzdem gibt es auch auf nationaler Ebene Verbesserungsbedarf. Beispiels­weise im Kontext der Beteiligung von Frauen: Der Frauenanteil des insgesamt an internationale Organisationen und Wahlbeobachtungsmissionen entsendeten Personals betrug im Jahr 2019 2,76%.3

Die Notwendigkeit der Beteiligung von Frauen(rechts-)organisationen wurden von den VN mehrmals betont. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Friedensabkommen hält, steigt unter Beteiligung von Frauen an den Verhandlungen, um 64%; zudem ist es um 35% wahrscheinlicher, dass das daraus resultierende Abkommen mehr als 15 Jahre hält. Zudem zeigte eine VN Analyse basierend auf 40 Friedensprozessen nach dem Ende des Kalten Kriegs, dass die Wahrscheinlichkeit einer Einigung viel höher in Ver­handlungen war, in denen Frauen einen größeren Einfluss auf den Prozessverlauf haben. Dennoch wird dies in der Praxis kaum beachtet und daher soll der Frauenanteil bei Friedensverhandlungen weiter gesteigert werden. So stellte eine weitere VN-Studie fest, dass Frauen von Friedensverhandlungen immer noch weitgehend ausgeschlossen sind. Seit 1990 sind nur 8% aller großen Friedensabkommen unter der Beteiligung von Frauen erarbeitet worden.4

In diesem Kontext ist das „Global Women’s Forum for Peace and Humanitarian Action“, das im Februar 2020 in Kooperation mit der Österreichischen Entwicklungs­zusammen­arbeit in Wien stattgefunden hat, sehr begrüßenswert. Insbesondere ist das daraus resultierende Schlussdokument bezüglich Prioritäten und Forderungen von zivilgesell­schaftlichen Organisationen zur Schaffung und Erhaltung eines umfassenden Friedens für die zukünftige Umsetzung der VN-Resolution 1325 zu beachten. Laut Frauenrechts­organisationen braucht es die Vermeidung von bewaffneten Konflikten und die Umsetzung ziviler Maßnahmen in Kriegs- und Konfliktsituationen, um dem Versprechen der VN- Resolution 1325 der Vereinten Nationen nachzukommen. Deswegen bedarf es einer Weiterentwicklung der Resolution 1325 und ihrer Nachfolgeresolutionen dahin­gehend, dass ausschließlich zivile Konfliktlösungsstrategien verfolgt werden dürfen. Auf nationaler Ebene ist die von der Bundesregierung begonnene Prüfung der Einrichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes von besonderer Bedeutung.

Mit dem Vorsitz im VN Menschenrechtsrat 2019-2021 und Österreichs Mitgliedschaft in der Internationalen Frauenstatuskommission für die Periode 2021-2025, kommt Öster­reich im Kontext von Menschen- und insbesondere Frauenrechten eine besondere Rolle zu.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-           sich weiterhin auf internationaler und EU-Ebene für die effektive Umsetzung der VN-Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen einzusetzen;

-           die VN-Resolution 1325 in außenpolitischen Entscheidungen und Handlungs­feldern – insbesondere im entwicklungs-, friedens-, sicherheitspolitischen und humani­tären Bereich – umfassend miteinzubeziehen, umzusetzen und in diesem Sinne die Perspektive von Frauen und Mädchen in Abstimmungsentscheidungen miteinzube­ziehen;

-           bei der Umsetzung der Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen weiterhin eng mit den relevanten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zusammen­zuarbeiten und deren Kompetenz miteinzubeziehen;

-           die VN-Resolution 1325 und ihre Folgeresolutionen bei der Vergabe von finan­ziellen Mitteln mit außenpolitischen Bezug weiterhin mitzudenken;

-           internationalen Frauenfragen und anderen menschenrechtlichen Querschnitts­fragen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weiterhin die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und die interministerielle Koordinierung zum Thema Frauen, Frieden, Sicherheit fortzusetzen;

-           in Krisenregionen, in denen Österreich engagiert ist, dafür einzutreten, dass lokale und regionale Frauengruppen und -netzwerke über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert und in Verhandlungen und Entscheidungsprozesse gleichberechtigt mit eingebunden werden;

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2019/608869/IPOL_STU(2019)608869_EN.pdf

https://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/menschenrechte/schwerpunktthemen/rechte-der-frau-geschlechtergleichstellung/frauen-frieden-sicherheit-sr-res-1325/

https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/11._Umsetzungsbericht_zum_Nationalen_Aktionsplan.pdf

https://wps.unwomen.org/participation/

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fritz Ofenauer, David Stögmüller, Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski, Robert Laimer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleichbehandlung im Bundesheer

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag von Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Gabriele Heinisch-Hosek betreffend Frauen dürfen nicht die Verliererin­nen der Corona-Krise sein!

Das Bundesheer beschäftigt sich schon lange mit Diversity Management, Gender Main­streaming, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung. So gibt es nicht nur eine Gleic­hstellungsrichtlinie und eine Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, sondern auch eine Beauftragte für Gleichbehandlung und Gendermainstreaming und einen gesetz­lichen Frauenförderungsplan.

Seit mehr als zwanzig Jahren können Frauen als Soldatinnen im österreichischen Bun­desheer einrücken und in allen Waffengattungen Dienst versehen. Während es zu Beginn neun Soldatinnen waren, die einrückten, sind heute etwa 680 im aktiven Dienst, das sind rund 4% der Gesamtanzahl von Soldatinnen und Soldaten.

Das Bundesheer bereitete sich damals mit internationalen Experten und Wissenschaft­lern auf den Dienst von Soldatinnen vor und schaffte damit die Basis für weitere Maß­nahmen, an deren Umsetzung und Verbesserung weiterhin gearbeitet wird. Damit stellt sich das Bundesheer auf moderne Gegebenheiten und Bedrohungen ein und erfüllt damit auch nationale und internationale Übereinkommen. Jedoch erfüllt das Bundesheer damit nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern profitiert auch von den Vorteilen der Gleichstellung. Längst ist bekannt, dass Gleichstellung zu einer Steigerung der Qualität der Aufgabenerfüllung führt und außerdem den Pool an Talenten und Fähigkeiten erweitert. Neben verbesserter Problemlösungskapazität und Kreativität, kann eine ge­steigerte Diversität der Belegschaft auch zu einer höheren Flexibilität der Organisation führen.

Im Rahmen der Wehrdienstreform wurde das mittelfristige Ziel erstellt, den Anteil der Frauen auf 10% zu erhöhen. Trotzdem bleibt der Anteil von Frauen im Bundesheer verhältnismäßig gering.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Diversität im Bundes­heer, insbesondere die Gleichstellungsrichtlinie und die Einbindung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, zu evaluieren. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf folgende Themen gelegt werden:

-           Rekrutierungsmaßnahmen;

-           Themen der Gleichstellung in der Ausbildung, Trainingsmaßnahmen zur Sen­sibilisierung in Genderfragen;

-           Sprachliche Inklusion;

-           Familienfreundliches Umfeld im Ministerium (Teleworking, Flexibles Arbeiten, Unterstützung der Väterkarenz);

-           Umsetzung der UNSR Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit insbesondere der Integration von Gender-Perspektiven in Friedenssicherungseinsätzen;

-           Einsatz von Budgetmittel und Gender Budgeting;

-           Frauen in Führungspositionen/ Role Models und

-           Darstellung von Frauen in der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesheeres.“

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Präsidentin Doris Bures: So, nun sind beide Entschließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache. – Bitte.