Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Eva Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend Grunderneuerung der ÖBAG
eingebracht in der 95. Sitzung des Nationalrates (XXVII. GP) am 9.4.2021 im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abgeordneten Hafenecker und weiterer Abgeordneter betreffend Freunderlwirtschaft, Postenschacher und Korruption - Ein Leitfaden am Beispiel ÖBAG wie Sebastian Kurz die Republik zur Kurz AG umbaut
Der Generalsekretär im BMF, Thomas Schmid, und engster Vertrauter von Bundeskanzler Sebastian Kurz sucht sich – in der Rolle als oberster Beamter im BMF – zunächst „seine“ Aufsichtsräte in der ÖBAG selbst aus, führt mit allen Einzelgespräche. Danach „zimmert“ er sich als Generalsekretär eine Ausschreibung für einen ÖBAG-Alleinvorstand mit einem jährlichen Salär von 400.000 bis 600.000 Euro selbst zusammen. Wichtige Kriterien wie internationale Erfahrung oder Erfahrung im Management in der Privatwirtschaft kommen in der Ausschreibung nicht vor – sonst hätte er selbst den Job nämlich nicht bekommen dürfen. Schmid bewirbt sich dann für den Job, dessen Ausschreibung er selbst gezimmert hat, und wird von Personen bewertet und ernannt, die er zuvor in seiner Funktion als Generalsekretär – in Rücksprache mit Bundeskanzler Kurz - selbst mit Aufsichtsratsmandaten versorgt hat. Kriterium für ein Aufsichtsratsmandat ist laut Chats, die von Medien veröffentlicht wurden, die „Steuerbarkeit“ (also die politische Beeinflussbarkeit).
Beim oben beschriebenen Bestellprozess handelt es sich um einen hoch dotierten Job als Alleinvorstand in der österreichischen Staatsholding, die eigentlich wichtige Aufgaben für den Standort Österreich erfüllen sollte (viele der zentralen Staatsbeteiligungen werden dort gehalten, insgesamt im Wert von 27 Milliarden Euro). Stattdessen wird die ÖBAG heute offensichtlich als türkise Selbstbereicherungs- und Jobmaschine zweckentfremdet.
Thomas Schmid soll – trotz all dieser Vorgänge – ein weiteres Jahr ÖBAG Alleinvorstand bleiben. In dieser Zeit bezahlt im der österreichische Steuerzahler ein Gehalt, für das der durchschnittliche Steuerzahler in Österreich selbst 15 Jahre arbeiten muss. Der Aufsichtsrat der ÖBAG bleibt in der Causa untätig. Eine vernünftige Stärkung des parlamentarischen Interpellationsrechts - auch bei ausgegliederten Gesellschaften - wäre angesichts der oben beschriebenen Vorgänge ebenso geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Reform der ÖBAG vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte enthält:
1) Klare gesetzliche Kriterien für künftige ÖBAG Vorstände, sodass es nicht mehr möglich ist sich Ausschreibungen im Hinterzimmer zu basteln.
2) Ein verpflichtendes Hearing von BewerberInnen für den ÖBAG Vorstand im Parlament.
3) Sicherstellung eines 4-Augen-Prinzips in der ÖBAG.
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