Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 113

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Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass dann auch genügend Ethiklehrer da sind, und ebenso muss ein Lehrplan entwickelt werden – also das haben wir aufgenommen.

Ich glaube, das ist eine ausbalancierte Lösung, es ist ein guter Kompromiss. Ich glaube, da braucht man gar nicht wahnsinnig viel Häme, sondern man kann einfach sagen, in dieser Lösung sind viele Interessen fokussiert drinnen. Das ist eine gute Sache und ich freue mich sehr, dass das jetzt nach 20 Jahren Schulversuch an 233 Schulstandorten wirklich auf ganz Österreich ausgerollt werden kann. Deswegen ist das eine gute Maßnahme. Ich freue mich schon sehr darauf, zu hören, wie das Feedback von den Schulen sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.08

13.08.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Klubs, ob sie vor der Abstimmung eine Unterbrechung wünschen. – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 915 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 915 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifi­zierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (216/E)

13.09.484. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­trags­lehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehr­personengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeord­ne­ten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zu­lagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden (1219 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wiederum verzichtet.

 


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