Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass dann auch genügend Ethiklehrer da sind, und ebenso muss ein Lehrplan entwickelt werden – also das haben wir aufgenommen.
Ich glaube, das ist eine ausbalancierte Lösung, es ist ein guter Kompromiss. Ich glaube, da braucht man gar nicht wahnsinnig viel Häme, sondern man kann einfach sagen, in dieser Lösung sind viele Interessen fokussiert drinnen. Das ist eine gute Sache und ich freue mich sehr, dass das jetzt nach 20 Jahren Schulversuch an 233 Schulstandorten wirklich auf ganz Österreich ausgerollt werden kann. Deswegen ist das eine gute Maßnahme. Ich freue mich schon sehr darauf, zu hören, wie das Feedback von den Schulen sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Klubs, ob sie vor der Abstimmung eine Unterbrechung wünschen. – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 915 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 915 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifizierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (216/E)
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden (1219 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wiederum verzichtet.
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