Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, ich darf auch an dieser Stelle Folgendes wiederholen: Diese Abschiebung, diese Außerlandesbringung erfolgte nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, und die Exekutive hat dies auch entsprechend durchgeführt.
Sie haben die Kindeswohlkommission, die sogenannte Griss-Kommission, angesprochen. Da gibt es einige Empfehlungen, die bereits in Zusammenarbeit mit dem Innenressort umgesetzt werden, beispielsweise gibt es einen Leitfaden mit wesentlichen Kriterien, wie das Kindeswohl auch immer entsprechend zu berücksichtigen, ein Vieraugenprinzip bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und die umfassende Berücksichtigung des Kindeswohles auch bei der Unterbringung und Betreuung, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung, und zwar geht es um die vulnerabelste Gruppe unter den Schutzsuchenden, um die Kinder – Kinder, die besonderen Schutzes bedürfen. Welche Maßnahmen wurden nach den Empfehlungen der Kindeswohlkommission, aber auch des Beirates im Bundesministerium für Inneres in Bezug auf die Kindeswohlkommission im Bereich Fremden- und Asylrecht gesetzt? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich schon gesetzt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. Ich muss mich hier leider wiederholen. Wie auch die Frage zuvor das getan hat, haben Sie die Kindeswohlkommission angesprochen, diese sogenannte Griss-Kommission, wie sie auch heißt. Es wurde ein Leitfaden erarbeitet, gemäß dem das Vieraugenprinzip bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ein ganz wichtiger Punkt ist. Das Kindeswohl steht da im Mittelpunkt. Auch oder gerade bei solch schwierigen Entscheidungen wie Außerlandesbringungen, bei Abschiebungen muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen, und die Exekutive ist angehalten, das auch entsprechend zu berücksichtigen – nach Maßgaben der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes. – Vielen Dank. (Abg. Leichtfried: ... zum zweiten Mal eine Frage nicht beantwortet!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 3. Anfrage stellt Herr Kollege Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Guten Morgen, Herr Präsident! Herr Bundesminister, Sie wissen ja, die Zahlen der illegalen Grenzübertritte und der Asylanträge sind exorbitant hoch. Obwohl es eigentlich geheißen hat, wir haben eine De-facto-Nullzuwanderung, stehen wir jetzt bei über 30 000 illegalen Grenzübertritten.
Wir haben auch die Folgewirkungen, dass nämlich die Asylheime wie die Schwammerln aus dem Boden schießen, ständig werden neue Quartiere eröffnet. Auch der Druck wird immer größer. Wir wissen das von den verschiedenen Routen, wir sehen auch, was in anderen Ländern los ist. Wir wissen, dass der EU-Türkei-Deal sehr, sehr fragil ist. Das Asylproblem ist also riesenriesengroß.
Sie haben gesagt, Sie werden da auch eine harte Linie fahren. Da bin ich gespannt, denn das hat auch Ihr Vorgänger Nehammer gesagt, er hat aber mehr Showpolitik betrieben. Darum würde ich von Ihnen jetzt gerne wissen, ob Sie wirklich eine echte, konsequente Asylpolitik umsetzen werden.
Meine Frage, Herr Bundesminister:
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