Es ist noch etwas in der Pipeline – da verhält es sich ähnlich –: der Familienzeitbonus, der sogenannte Papamonat. Auch in diesem Zusammenhang haben wir einen Antrag gestellt und darauf hingewiesen, dass Zivildienstzeiten, Zeiten des Präsenzdienstes, Zeiten des Assistenzeinsatzes für Milizangehörige gesetzlich so gewertet werden, als wäre man nicht erwerbstätig, denn ansonsten würde man bei einer längeren Dauer, bei mehr als 14 Tagen im Dienst, den Anspruch verlieren.
Auch das ist aus unserer Sicht ein Mangel, der repariert werden muss, und wir ersuchen Sie, werte Frau Bundesministerin – Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie stehen schon in Gesprächen mit dem Landesverteidigungsministerium –, dass Sie auch mit dem BMI, das wäre nämlich für den Assistenzeinsatz zuständig, und mit dem Landwirtschaftsministerium als für den Zivildienst zuständige Stelle Kontakt aufnehmen.
Werte Damen und Herren im Haus und vor allem der Regierungsfraktionen, unterstützen wir gemeinsam Familien und stehen wir ihnen nicht im Wege und beseitigen wir diese Gesetzesmängel. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Schönen Abend zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben heute schon gehört, dass der Antrag kurzfristig ist, aber es ist einfach so, dass FamilienbeihilfenbezieherInnen regelmäßig aufgefordert werden, Nachweise zu erbringen, dass der Antrag auf Familienbeihilfe noch besteht, und zwar in Papierform, das haben wir schon gehört. Damit man sich das auch einmal vorstellen kann: Ich habe das letzte Woche bekommen, neun Blätter (die Blätter einzeln in die Höhe haltend), beidseitig bedruckt, schön zum Ausfüllen! Daher begrüße ich bei aller Kurzfristigkeit außerordentlich, dass es mir möglich ist, einen Abänderungsantrag einzubringen, damit wir den Aufwand für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt endlich senken können. 2021 sind 550 000 solcher Anspruchsüberprüfungsschreiben versendet worden.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (632/A) in der Fassung des Ausschussberichts für Familie und Jugend (1252 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, den oben bezeichneten Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wie folgt zu ändern.
Da dieser Antrag sehr lang ist und die Zeit rennt und der Antrag bereits an Sie verteilt wurde, möchte ich ihn hier nur in aller Kürze erläutern:
Das digitale Familienbeihilfenverfahren ist, wie die Frau Bundesministerin schon gesagt hat, 2021 gestartet. Um den eingangs erwähnten Verwaltungsaufwand für alle involvierten Personen zu minimieren, soll nun mit dem Abänderungsantrag Fabian gerade im Bereich der Hochschulen zur Umsetzung kommen. Vor allem soll auch nach dem Abschluss der Schulausbildung dieser Anspruch automatisch weiterlaufen, ohne dass man
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