Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 11692/J bis 11759/J

2. Anfragebeantwortung: 10670/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition betreffend "SPRITPREISBREMSE – DIESEL UND BENZIN MÜSSEN BEZAHL­BAR BLEIBEN!", überreicht von den Abgeordneten Christian Ries, Erwin Angerer und Mag. Christian Ragger (95/PET)

Petition betreffend "Gerechtigkeit und Fairness für die Pendler*innen – Bevölkerung im ländlichen Bereich!", überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher (96/PET)

Petition betreffend "LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!", überreicht von den Abgeordneten Maximilian Lercher und Mario Lindner (97/PET)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Familie und Jugend:

Antrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güte­siegel für Kinder- und Jugendbetreuung (2712/A(E))

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geän­dert werden (1657 d.B.)

Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheits­einrichtungen (2714/A(E))

Ausschuss für Konsumentenschutz:

Antrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der "Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen" (2713/A(E))

Verfassungsausschuss:

Antrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetzes 1991 geändert wird (2710/A)

Antrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle Funktionsfähigkeit für die Republik bedeutsamer ausgegliederter staatlicher Ein­richtungen (wie z.B. die AGES, die Statistik Austria oder die Bundesmuseen) erhalten (2711/A(E))

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-695 d.B.)

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 31 und 32 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 31 und 32 handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschus­ses über den Antrag 2683/A der Abgeordneten Gerstl, Prammer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 in 1659 der Beilagen sowie um den Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vorschlags für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft in 1658 der Beilagen.

Ich bitte die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der 24-stündigen Auflie­gefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 6 bis 16 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na dann muss man sich irgendwie rühren. Hat Kollege Zarits einen Einwand? – Nein. (Allge­meine Heiterkeit.)

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, die wie gestern auf die einzelnen Frak­tionen wie folgt aufgeteilt wird: ÖVP 185 Minuten, SPÖ 128 Minuten, FPÖ 105 Minuten, Grüne 95 Minuten und NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten. Die Re­dezeit pro Debatte wird mit 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.