Ständiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses (1/SA-LV XXVII. GP) seit 11.12.2019

Der Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses dient der Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundesheeres (Abwehramt und Heeresnachrichtenamt). Er holt Auskünfte vom Bundesministerium für Landesverteidigung ein. Die Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschusses sind geheim.