Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz (118917/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Vorangestellt wird, dass die ARGE DATEN für effiziente, transparente und den höchsten wissenschaftlichen Standards verpflichtete Zulassungsverfahren für Arzneimittel eintritt. Dabei muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen und das Tierwohl (soweit Tiere betroffen sind) Vorrang vor potentiellen neuen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten haben.

Die Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte ist voll mit fehlgeleiteten medizinischen Forschungen, Arzneimittelzulassungen und "Studien", die zahllose Menschenleben gefährdeten, Menschen töteten und zu langfristigen Schädigungen führten.

Keine (Forschungs-)Generation ist vor derartigen Fehlentwicklungen immunisiert und es ist Aufgabe einer umsichtigen Regierung - auch unter Bedingungen einer schweren Pandemie - sicher zu stellen, dass derartige Fehlentwicklungen nicht möglich sind.

Es ist jedoch nicht Aufgabe einer Regierung in Zeiten einer Epidemie durch ausufernde Verordnungsermächtigung Arzneimittel zuzulassen, die als unsicher gelten und nicht dem Stand der Technik entsprechen, wie dies in diesem Entwurf vorgesehen ist.

Es wurde die Chance vertan ein modernes Arzneimittelgesetz zu schaffen, dass durch Transparenz, Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit und strenge Kontrolle hohe Sicherheit für die Gesundheit der Bevölkerung bietet.

Das als "Änderung" deklarierte Gesetzesvorhaben ist tatsächlich ein Totalumbau des Arzneimittelprüf und -zulassungsverfahrens und muss als "Arzneimittel-Intransparenzgesetz" bezeichnet werden.

Der Entwurf ist als Anlassgesetzgebung für die geplante Impfpflicht zu sehen. Nur durch drastische Senkung der Zulassungs-, Anwendungs- und Sicherheitskriterien von GVO-Medikamenten kann eine Impfpflicht mit Medikamenten eingeführt werden, bei denen Wirkung, Nebenwirkung und Langzeitfolgen ungeklärt und unsicher sind.

Zusammenfassung

- Der Entwurf führt zu einer nie dagewesenen Intransparenz bei der Durchführung von klinischen Studien.
- Das Schutzniveau bei der Anwendung von GVO-Medikamenten ist niedriger als bei der Verwendung von gentechnisch veränderten Tierfutter.
- Der Umgang mit persönlichen Daten von Betroffenen ist leichtfertig, die Verwendungs- und Übermittlungsmöglichkeiten überschießend und nicht DSGVO-konform.

Die "Änderung" des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes ist als Anlassgesetzgebung für die geplante Impfpflicht zu werten und fördert Fehlentwicklungen in der Arzneimittel-Forschung.

Transparenz statt Anlassgesetzgebung gefordert

Die Grüne Partei, zu der sich auch der Gesundheitsminister zählt, hatte im Wahlkampf mit mehr Transparenz und "Informationsfreiheit" geworben. Zahlreiche Personen werden sie wohl auch deswegen gewählt haben.

Im eigenen Kompetenzbereich versagt dieser Transparenzanspruch. Es wäre EU-konform und hoch an der Zeit die Zulassungsverfahren von Arzneimitteln endlich auf ein modernes Niveau zu heben.

So sollten sowohl alle eingereichten Studien und auch die Ergebnisse (inklusive abweichender Positionen) der "Ethikkommissionen" öffentlich zugänglich sein. Derzeit ist es übliche Praxis nur jene klinischen Studien zu veröffentlichen, die das vom "Sponsor" erwünschte Ergebnis liefern.

Studien mit unerwarteten Nebenwirkungen oder von wirkungslosen Arzneimitteln gelangen nie an die Öffentlichkeit.

Auch regelmäßige Rechenschaftsberichte der "Ethikkommissionen" zu den von ihnen befürworteten Arzneimitteln und den nachträglich bekannt gewordenen Wirkungen, Nebenwirkungen und Schädigungen wären eine sinnvolle vertrauensbildende Maßnahme zu einer besseren Gesundheitsversorgung.

Es wird empfohlen diesen Entwurf zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass er maximale Transparenz der Zulassungsverfahren, höchstmögliche Sicherheit der Bevölkerung bei klinischen Studien und Arzneimittelanwendung und minimale Verwendung personenbezogener Daten garantiert.

Vollständige Stellungnahme siehe auch:
http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/gentechnik.pdf

Stellungnahme von

ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz; Vorstand