Parlamentarische Bundesheerkommission

Die Hauptaufgabe der PBHK ist die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden von Soldat:innen oder wehrpflichtigen Personen. Hier erfahren Sie mehr über ihre Aktivitäten und Zuständigkeitsbereiche.

Über die PBHK

Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) nimmt Beschwerden von Soldat:innen oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Kommissionsmitglieder werden vom Nationalrat gewählt sowie von Parteien entsandt. Eine Funktionsperiode dauert sechs Jahre.

Neuigkeiten von der PBHK

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Was ist die Parlamentarische Bundesheerkommission?

Beim für militärische Angelegenheiten zuständigen Bundesministerium ist eine Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (PBHK) eingerichtet (§ 4 Abs. 1 Wehrgesetz 2001).

1955 als Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten gegründet, ist die Parlamentarische Bundesheerkommission heute als demokratisches Prüf- und Kontrollorgan tätig. Rechtsgrundlagen der Kommission sind §§ 4, 21 Abs. 3 und 61 Abs. 36 Wehrgesetz 2001 sowie §§ 20a, 29 Abs. 2 lit. k und 87 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates.

Der Parlamentarischen Bundesheerkommission gehören grundsätzlich neun Personen an: drei Vorsitzende, die einander in der Amtsführung abwechseln, sowie sechs weitere Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder pro Partei hängt von der Mandatsstärke im Hauptausschuss ab und wird nach d’Hondt berechnet. Da jede im Hauptausschuss des Nationalrats vertretene Fraktion zumindest ein Mitglied stellen darf, ist die Anzahl der Kommissionsmitglieder flexibel.

Wer ist Teil der Parlamentarischen Bundesheerkommission?

Die Vorsitzenden müssen Abgeordnete zum Nationalrat sein und werden vom Nationalrat bestellt. Die anderen Mitglieder können auch Expert:innen aus den Gebieten Landesverteidigung oder Menschenrechte sein. Eine Funktionsperiode beträgt sechs Jahre.

Die laufende Periode hat am 1. Jänner 2021 begonnen. Aufgrund der flexiblen Mitgliederzahl besteht die aktuelle Parlamentarische Bundesheerkommission aus 13 Mitgliedern. Beratende Organe der Parlamentarischen Bundesheerkommission sind der Chef des Generalstabs, der Leiter der Generaldirektion Präsidium/BMLV und eine militärärztliche Sachverständige. Sie haben kein Stimmrecht.

Kommission als Vorbild

Weltweit streben zahlreiche Staaten die Implementierung einer parlamentarischen Kontrolle ihrer Armeen an. Österreich ist mit der Parlamentarischen Bundesheerkommission gesuchter Ansprechpartner und ein Vorbild. Die Parlamentarische Bundesheerkommission engagiert sich im Rahmen der International Conference of Ombuds Institutions for the Armed Forces (ICOAF).

Das 2010 im Rahmen der ICOAF-Konferenz in Wien beschlossene Wiener Memorandum bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Ombudsinstitutionen für die Streitkräfte aus mittlerweile 40 Staaten zum Schutz der Rechte von Soldatinnen und Soldaten. Die Parlamentarische Bundesheerkommission ist mit den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages oder parlamentarischen Ombudsinstitutionen für Streitkräfte in Irland, Großbritannien, Norwegen oder Bosnien und Herzegowina vergleichbar.

Zusammensetzung

Wer kann sich beschweren?

Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) hat mittelbar oder unmittelbar eingebrachte Beschwerden schriftlich oder mündlich entgegenzunehmen – es sei denn, die Bundesheerbeschwerdekommission erkennt die Geringfügigkeit des behaupteten Beschwerdegrundes –, zu prüfen und über ihre Erledigung Empfehlungen zu beschließen.

Die Parlamentarische Bundesheerkommission kann auch von sich aus tätig werden. Sie ist berechtigt, von ihr vermutete Mängel oder Übelstände im militärischen Dienstbereich von Amts wegen zu prüfen.

Folgende Personen können Beschwerden einbringen:

  • Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen
  • Personen, die sich zum Ausbildungsdienst gemeldet haben
  • Stellungspflichtige Personen
  • Soldat:innen
  • Vertreter:innen von Soldat:innen
  • Wehrpflichtige Personen des Miliz- und Reservestandes
  • Personen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben

Worüber kann man sich beschweren?

Die zur Beschwerde berechtigten Personen können sich über Mängel oder Übelstände im militärischen Dienstbereich beschweren, insbesondere über persönlich erlittenes Unrecht oder Eingriffe in dienstliche Befugnisse.

Wo kann die Beschwerde eingebracht werden?

Ansprechpartner:innen sind Mag. Karl Schneemann, Leiter des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission, sowie das Team des Büros.

Parlamentarische Bundesheerkommission
Roßauer Lände 1
1090 Wien

Tel. +43 50 201‑10 21 050 oder +43 1 31 98 089
bundesheer.beschwerden@parlament.gv.at

Wie lange hat man Zeit, sich zu beschweren?

Das Recht zur Einbringung einer Beschwerde erlischt ein Jahr nach Kenntnis des Beschwerdegrundes durch den/die Beschwerdeführer:in, jedenfalls aber zwei Jahre nach Wegfall des Beschwerdegrundes.

Jahresberichte, Festschriften und internationale Konferenzen

Die Parlamentarische Bundesheerkommission übermittelt regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit an den Nationalrat. Der zuständige Ausschuss behandelt die Berichte und kann z. B. Kommuniqués dazu erstellen.

Hier finden Sie Jahresberichte sowie Berichte von Events und Konferenzen zum Download.