Beim für militärische Angelegenheiten zuständigen Bundesministerium ist eine Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (PBHK) eingerichtet (§ 4 Abs. 1 Wehrgesetz 2001).
1955 als Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten gegründet, ist die Parlamentarische Bundesheerkommission heute als demokratisches Prüf- und Kontrollorgan tätig. Rechtsgrundlagen der Kommission sind §§ 4, 21 Abs. 3 und 61 Abs. 36 Wehrgesetz 2001 sowie §§ 20a, 29 Abs. 2 lit. k und 87 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates.
Der Parlamentarischen Bundesheerkommission gehören grundsätzlich neun Personen an: drei Vorsitzende, die einander in der Amtsführung abwechseln, sowie sechs weitere Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder pro Partei hängt von der Mandatsstärke im Hauptausschuss ab und wird nach d’Hondt berechnet. Da jede im Hauptausschuss des Nationalrats vertretene Fraktion zumindest ein Mitglied stellen darf, ist die Anzahl der Kommissionsmitglieder flexibel.