Heinz FISCHER: […] es war ja interessant, dass man in den Jahren 1918 bis 1920, also in der Übergangszeit von der Monarchie zur Republik, Zeit für eine neue Verfassung gehabt hat und haben musste, aber eigentlich nicht wirklich Zeit für eine neue Geschäftsordnung hatte [...] Diese Geschäftsordnung ist in der Ersten Republik angewendet worden ohne grundlegende Änderungen, darüber haben sich die Fraktionen scheinbar nicht einigen können, und im Jahr ’45 ist es wieder das Gleiche gewesen, man hat die Geschäftsordnung aus der Zeit vor 1933/34 weiterhin verwendet.
Werner ZÖGERNITZ: Von ’45 bis 2005 wurde die Geschäftsordnung elf Mal geändert, also in 60 Jahren elf Mal geändert. In den letzten sechs Jahren ist sie auch elf Mal geändert worden. Das heißt, es ist sofort mit jeder Kritik eine Novelle der Geschäftsordnung ... es ist alles in Gesetzesform gegossen worden. Früher hat man halt die Entscheidungen in der Präsidialkonferenz getroffen und etwas mehr Spielraum gelassen […]
Herbert HAUPT: Wenn man also wirklich das System auf Präzedenzfälle nach amerikanischem Recht umstellt, dann sollte man sich konsequenterweise bei einer Reform des Geschäftsordnungsgesetzes einfallen lassen, dass man entsprechende Paragraphen vorsieht, dass Entscheidungen der Präsidiale, die irgendwann einmal ab der so und sovielten Legislaturperiode getroffen worden sind, dann in die Entscheidungsrichtlinien des Präsidenten einzufließen haben […]
Clemens HAIPL: Regeln gibt’s ja bekanntlich für alles: fürs Kartenspielen ("Schummeln gilt nicht!"), für den Straßenverkehr ("Rot heißt stehen bleiben" – zumindest meistens) und beim Podcast machen ("Du sollst deinem Redakteur nicht widersprechen”).
(Peitschengeräusch) Aua!
Manchmal sind diese Regeln mündlich ausgehandelt oder sogar unausgesprochen, manchmal werden sie niedergeschrieben. Auch im Nationalrat geht’s nicht ohne Spielregeln. Weil: wo viele Meinungen aufeinandertreffen, braucht’s einen Plan, damit nicht alle durcheinanderreden wie bei einem Familienfest. Diese Geschäftsordnung tritt nur selten in den Vordergrund, aber entscheidet doch mit, wie Politik im Parlament überhaupt gemacht wird. Sie ist ein Gesetz, in dem die Verfahrensabläufe sowie die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und noch vieles anderes festgelegt sind. Also quasi die Spielregeln für den Nationalrat. Und wie alle Spielregeln, ändern sich diese im Laufe der Zeit. Wie ist die Geschäftsordnung des Nationalrats, wie wir sie heute kennen, entstanden? Welche Neuerungen sind im Lauf der Zeit dazu gekommen sind und warum? Darauf werden wir in den kommenden Minuten Antworten suchen und vielleicht auch finden. Und damit herzlich willkommen zu "Geschichte(n) aus dem Parlament".
JINGLE
HAIPL: In diesem Podcast hören Sie Anekdoten und persönliche Erinnerungen von ehemaligen Mitgliedern des National- und Bundesrats, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der parlamentarischen Klubs und der Parlamentsdirektion. Die Aufnahmen stammen aus den Archiven des Parlaments aus den letzten Jahren und sie geben uns vor allem eines: Einblicke ins Parlament.
Fangen wir einmal am Anfang an: Nach dem Ende der Monarchie wird neben dem Bundesrat 1920 der Nationalrat gegründet. In der noch jungen Ersten Republik wird zwar eine Bundes-Verfassung geschrieben. Eine eigene Geschäftsordnung für den neu gegründeten Nationalrat schien da aber noch nicht so wichtig zu sein, wie Heinz Fischer, ehemaliger Nationalratspräsident und unter anderem auch Bundespräsident erzählt:
FISCHER: Naja, es war ja interessant, dass man in den Jahren 1918 bis 1920, also in der Übergangszeit von der Monarchie zur Republik, Zeit für eine neue Verfassung gehabt hat und haben musste, aber eigentlich nicht wirklich Zeit für eine neue Geschäftsordnung hatte, sondern es ist die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses des Reichsrats einfach genommen worden und es ist alle monarchistische Nomenklatur beseitigt worden, es ist statt "Abgeordnetenhaus" "Nationalrat" geschrieben worden, und statt "Präsident des Abgeordnetenhauses" "Präsident des Nationalrates" und so weiter, also es ist eine formale und verbale Bereinigung vorgenommen worden, aber das Materielle war gleich. Diese Geschäftsordnung ist in der Ersten Republik angewendet worden ohne grundlegende Änderungen, darüber haben sich die Fraktionen scheinbar nicht einigen können, und im Jahr ’45 ist es wieder das Gleiche gewesen, man hat die Geschäftsordnung aus der Zeit vor 1933/34 weiterhin verwendet.
HAIPL: Die erste richtig große Frischzellenkur bekam die Geschäftsordnung übrigens erst 1961. Damals hat man gleich zwei Regelwerke aus dem Jahr 1920 in einen Topf geworfen und daraus ein einheitliches Gesetz gemacht: das Geschäftsordnungsgesetz und die sogenannte "autonome Geschäftsordnung" des Nationalrats wurden zusammengeführt. Ordnung muss schließlich sein – aber bitte übersichtlich.
Und weil man schon dabei war, hat man auch gleich ein paar neue Spielzüge eingebaut. Zum Beispiel die Fragestunde: Seitdem können Abgeordnete der Bundesregierung direkt und mündlich auf den Zahn fühlen – und die muss prompt antworten. Quasi eine politische Schnellfragerunde, nur ohne Joker.
Trotzdem: So richtig im Rampenlicht stand die Geschäftsordnung damals noch nicht. So Erhard Busek. Der war ab 1964 Zweiter Klubsekretär im ÖVP-Parlamentsklub und später, ab 1975, selbst Abgeordneter – und hat das parlamentarische Geschehen aus nächster Nähe miterlebt.
Erhard BUSEK: Hier muss man sehr deutlich sagen, dass eigentlich die große Koalition der damaligen Zeit, oder die Koalition, muss man eigentlich sagen, denn an eine kleine hat damals zunächst einmal niemand gedacht, dazu geführt hat, dass die Geschäftsordnung eigentlich keine wie immer geartete Rolle gespielt hat. Das eigentliche Instrument des parlamentarischen Geschehens und Alltags war das Croquis. Das ist jenes schriftliche Dokument, wo die Präsidialkonferenz im Einzelnen festgelegt hat, wie die Parlamentssitzung abläuft. Das haben dann die Abgeordneten auch schriftlich erhalten, damit sie genau wissen, wann sie aufstehen müssen und wann sie sitzen bleiben. Also, es war ein sehr bescheidener Parlamentarismus, der hier existierte. Man hatte von den Möglichkeiten der Geschäftsordnung keine wie immer geartete Ahnung. Und es war auch so, dass die Kontrolle bei beiden Regierungsparteien sehr stark war, was darf überhaupt gefragt werden und Ähnliches mehr.
HAIPL: Erst später hat man dann gemerkt: Hoppla, diese Geschäftsordnung ist ja nicht nur Deko, die kann wirklich was. Und plötzlich ist ihre Bedeutung gewachsen – und damit auch der Wunsch, wieder dran herumzuschrauben. Weil wenn das Regelbuch wichtig wird, willst du halt nicht nur mitlesen, sondern auch mitschreiben.
Ein Grund dafür waren die neuen Kräfteverhältnisse im Parlament. Die SPÖ hatte unter Bruno Kreisky die Mehrheit. Und die ÖVP? Die saß auf der Oppositionsbank und dachte sich: "Ein paar zusätzliche Werkzeuge wären jetzt nicht ganz unpraktisch."
Wenn man schon nicht am Steuer sitzt, will man wenigstens Zugriff aufs Navi haben. Oder auf die Hupe.
(Hupgeräusch)
Und genau in diesem Spannungsfeld ist der Druck gestiegen, die Geschäftsordnung weiterzuentwickeln. Dazu nochmal Heinz Fischer:
FISCHER: Und dann im Jahr ‘70 haben sich die Kräfteverhältnisse umgedreht, und glücklicherweise war es aber dann nicht so, dass dann die ÖVP die Oppositionsforderungen übernommen und die SPÖ als Regierungspartei alles abgelehnt hat, sondern es ist ein Geschäftsordnungsreform-Komitee eingesetzt worden, in dem ich Mitglied war und in dem auch aus der ÖVP Parlamentarier waren, die an einer Reform der Geschäftsordnung interessiert waren. Das hat ziemlich lange gedauert, aber letzten Endes ist ein ziemlich großer Schritt nach vorne gemacht worden: nicht alles, aber etliches ist verbessert worden.
HAIPL: 1975 kam es schließlich zu einer großen Reform, die unter anderem Oppositions- oder kleineren Klubs mehr Gewicht gab. Eine der wichtigsten Änderungen: Ab jetzt konnte man das Regelwerk nicht mehr einfach so mit einer knappen Mehrheit umbauen. Nein, da brauchte es jetzt eine 2/3 Mehrheit. Heißt im Klartext: Allein durchregieren und nebenbei die Spielregeln ändern? Eher schwierig. Man musste sich einigen – oder zumindest zusammenraufen.
Und auch bei den Kontrollinstrumenten hat man nachgeschärft. Also genau die Dinge, mit denen die Opposition der Regierung ein bisschen auf die Finger schauen kann. Oder, je nach Tagesverfassung, auch draufklopfen.
(Klopfgeräusch)
Kurz gesagt: Man hat nicht mehr nur über die Geschäftsordnung geredet – man hat angefangen, mit ihr zu arbeiten. Und zwar richtig.
Heinrich Neisser, ehemaliger Abgeordneter und Zweiter Nationalratspräsident für die ÖVP, erinnert sich noch gut daran, wie seine Partei einige dieser neuen Möglichkeiten für sich entdeckt hat:
Heinrich NEISSER: Und wir haben ja dann im 75er-Jahr die erste große Modernisierung und Adaptierung des Geschäftsordnungsgesetzes für den Nationalrat gemacht. Und die ÖVP hat im Laufe der Zeit schon kapiert, wo sie ihre Schwerpunkte setzen muss. Die Dringliche Anfrage, nicht der Dringliche Antrag, den gab es damals noch nicht, aber die Dringliche Anfrage war natürlich ein ganz wesentliches Instrument, weil das auch so quasi das Erlebnis für die Medien war. Ich habe zum Großteil meinen Ruf im Plenum dadurch gehabt, dass ich als Begründer von Dringlichen Anfragen ... das ist dann ziemlich scharf aneinandergegangen.
HAIPL: Außerdem wurde 1975 eine klare Regelung für den Fall eingeführt, dass alle drei Präsidenten bzw. Präsidentinnen zurücktreten. Denn genau das Fehlen so einer Regelung hatte 1933 dazu geführt, dass das Parlament ausgehebelt werden konnte – und Bundeskanzler Engelbert Dollfuß die Situation nutzte, um das parlamentarische System auszuschalten. Und das sollte nicht wieder passieren.
Mit dem Geschäftsordnungsgesetz – auch GOG-NR 1975 genannt – hatte man also ein solides Fundament gelegt. Und auf dem steht die Geschäftsordnung im Grunde bis heute. Aber wie das halt so ist: Ganz fertig ist man nie. Kennt man vom Wohnung oder Haus sanieren.
1988 kam dann die nächste größere Überarbeitung. Kein kompletter Neubau, eher ein Update. Heinz Fischer – unter anderem Nationalratspräsident der SPÖ und später Bundespräsident – erinnert sich daran so:
Heinz FISCHER: Für mich war eben in meiner Erinnerung die 75er Reform die entscheidende, aber es hat etliche Themen gegeben, wo man sich im Jahr '75 noch nicht einigen konnte. Man hat dann das, was fertig war, das, was Konsens war, gemacht, und '88 – da waren schon wieder 13 Jahre vergangen – hat man manches schon machen können oder bereits machen können, was '75 noch nicht reif war, und man hat auch aus dem Ausland neue Erfahrungen sammeln können. Wir sind damals … haben studiert und haben Besuche gemacht bei den Parlamenten in Finnland, in Schweden, in Deutschland, in anderen Ländern. Und da hat man manches dazugelernt, aber '88 war eine sagen wir einmal Fortentwicklung des Parlamentarismus oder eine Fortschreibung der Geschäftsordnungsreform und eine Anpassung der Geschäftsordnung an die Bedürfnisse und zum Teil auch an die Praxis des Parlamentarismus.
HAIPL: Es muss aber nicht immer gleich eine Gesetzesänderung sein, wenn man mit der Geschäftsordnung unzufrieden ist. Es ist auch möglich, bei kleineren Uneinigkeiten über die Auslegung in der Präsidialkonferenz einen Konsens zu finden. Das dürfte allerdings in früheren Zeiten üblicher gewesen sein, als es heutzutage der Fall ist. Dazu Werner Zögernitz, ehemaliger ÖVP-Klubdirektor, im Interview von 2016:
ZÖGERNITZ: Von ’45 bis 2005 wurde die Geschäftsordnung elf Mal geändert, also in 60 Jahren elf Mal geändert. In den letzten sechs Jahren ist sie auch elf Mal geändert worden. Das heißt, es ist sofort mit jeder Kritik eine Novelle der Geschäftsordnung ... es ist alles in Gesetzesform gegossen worden. Früher hat man halt die Entscheidungen in der Präsidialkonferenz getroffen und etwas mehr Spielraum gelassen, jetzt muss man immer ein Gesetz machen.
HAIPL: Präsidialkonferenz? Da war doch was… Genau: über die Präsidiale haben wir schon in Folge 26 gesprochen. Sie ist ein Gremium, das aus den drei Nationalratspräsidentinnen und -präsidenten und den Klubobleuten besteht. Und wenn’s rund um die Geschäftsordnung einmal scheppert – was ja vorkommen soll – dann ist die Präsidiale so etwas wie die Schlichtungsstelle. Oder, je nach Lage, auch die diplomatische Notaufnahme: Man redet miteinander, ringt um Lösungen und versucht, das Ganze wieder halbwegs friedlich hinzubekommen.
Darüber erzählt auch Fritz Neugebauer, ehemaliger Abgeordneter und Zweiter Nationalratspräsident der ÖVP:
Fritz NEUGEBAUER: Geschäftsordnungsangelegenheiten haben schon in der Präsidiale für ganz schöne Diskussionen gesorgt, und das hat die Präsidentin immer sehr klug gehandhabt, hier von Haus aus keine unüberwindbaren Gegensätze entstehen zu lassen. "Finden wir da halbwegs eine Mehrheit? Ich glaube nicht", es war eh klar, dass es da keine gibt, sie hat das wirklich mit einer großen Routine und auch Sorgfalt und viel Fingerspitzengefühl behandelt. Und das war an sich sehr wohltuend. Die Geschäftsordnung ist ja etwas Gewachsenes, man muss sie ja nicht von Grund auf neu machen. Vielleicht ist sie auch schon überfrachtet.
HAIPL: Geschäftsordnung und Präsidialkonferenz – die zwei gehören also irgendwie zusammen. So wie Regelbuch und Schiedsrichter, wie preis und wert usw.. Oder, wenn man so will: die eine schreibt auf, wie’s laufen soll, die andere schaut, dass das befolgt wird. Das sieht auch Herbert Haupt so, früher Dritter Nationalratspräsident für die FPÖ. Für ihn ist dieses Zusammenspiel aber noch nicht optimal geregelt:
HAUPT: Das, was mich oft wundert, ist, dass manche Ad-hoc-Entscheidungen, die in einer persönlichen Situation eines Sitzungstages getroffen werden, dann auf einmal zehn oder zwölf Jahre später unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen wieder als Präzedenzfall hergenommen werden. Wenn man also wirklich das System auf Präzedenzfälle nach amerikanischem Recht umstellt, dann sollte man sich konsequenterweise bei einer Reform des Geschäftsordnungsgesetzes einfallen lassen, dass man entsprechende Paragraphen vorsieht, dass Entscheidungen der Präsidiale, die irgendwann einmal ab der soundsovielten Legislaturperiode getroffen worden sind, dann in die Entscheidungsrichtlinien des Präsidenten einzufließen haben, dann braucht man sich auch nicht den Vorwurf gefallen zu lassen, dass man sich gerade jene Präzedenzfälle aussucht, die einem halt gerade für den jeweiligen Fall unter Umständen politisch passen, und wo man vielleicht den einen oder anderen überlesen, übersehen hat, denn in der Schnelligkeit kann das jedem Menschen passieren. Es ist daher gut, dass unterbrochen wird und oftmals in strittigen Präzedenzfällen, die nachfolgend auch größere Auswirkungen haben, am nächsten Tag eine Sonderpräsidiale zu dem Thema kommt, wo sich alle Parteien und ihre Vertreter in der Präsidiale mit dem entsprechenden juristischen Rüstzeug auch ihre Argumentation in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft überlegen und anschauen können.
HAIPL: Die Geschäftsordnung ist nämlich nicht in Stein gemeißelt – also schon irgendwie, aber mit Interpretationsspielraum. Und genau da kommt die Präsidiale ins Spiel: Da wird dann ausgelegt, diskutiert und manchmal auch ein bissl… sagen wir… kreativ interpretiert. Ein Grund dafür, dass es mit der Zeit immer schwieriger wurde, einen Konsens in der Präsidiale zu finden, liegt vielleicht auch in der Zunahme an mitredenden Parteien, wie Werner Zögernitz vermutet:
ZÖGERNITZ: Was halt leider das Problem ist, bei drei, vier Parteien kann man leichter in der Präsidiale einen Konsens finden als bei sechs. Das muss man schon auch sehen. Das Parlament lebt ja vom Konsens, okay, bei drei bis vier Parteien kann ich leichter einen Ausschuss einberufen, eine Sitzung einberufen, bei sechs ist immer einer dagegen – sogar beim Untersuchungsausschuss war das Team Stronach dagegen. Also hier Einvernehmen zu erzielen, ist wahnsinnig schwierig. Und um das ein bisschen zu lockern, hat man meiner Meinung nach den falschen Weg gewählt mit den ständigen Geschäftsordnungsänderungen.
HAIPL: Klare Regelungen in der Geschäftsordnung wurden also immer wichtiger, da die Präsidiale nicht mehr so oft Konsens finden konnte. 1993 und 1996 kam es zu zwei weiteren Novellen, die wichtige Reformen mit sich brachten. Eine besonders einschneidende Änderung war 1993 die Einführung der Redezeitbeschränkung für Abgeordnete, über die wir ja schon in Folge 11 gesprochen haben. Grund hierfür waren die stundenlangen Reden insbesondere der Grünen im Nationalrat, welche Gesetzesbeschlüsse hinauszögern sollten. Andreas Wabl, ehemaliger Grünen-Abgeordneter erinnert sich:
Andreas WABL: Man muss ja sehen, eigentlich wurden ja die Geschäftsordnungsreformen gemacht, um die Grünen ein bisschen zu zähmen. Das war natürlich ein Wermutstropfen, auf der anderen Seite hat es ein paar Veränderungen gegeben auch in Richtung mehr Kontrolle und Möglichkeiten der Opposition. Das war natürlich letztendlich kein besonders guter Tausch, weil ja die freie Rede stark beschnitten worden ist. Es waren damals diese Dauerreden von unserer Seite, und das hat alle anderen massiv genervt. In den USA würde das niemandem einfallen oder in Großbritannien, die Leute zu beschneiden, wenn sie reden. Es ärgert sie, aber es ist halt so.
HAIPL: Aber sagen wir mal so: nicht alles, was die USA machen, müssen wir super finden. Andreas Wabl weiter:
WABL: Und ich glaube, dass das schon ein sehr wichtiges Instrument war, um seinen Unmut zu äußern, um seinen Widerstand darzulegen. Natürlich wäre es unmöglich gewesen, wenn hier nur Reden geführt worden wären, die sinnlos oder Inhalt gewesen wären ... aber, soweit ich mich erinnern kann, waren die Reden alle von relativ großer Substanz, fast durchgehend, stundenlang. Wenn ich an die Rede denke von Herrn Korruptionsstaatsanwalt Geyer, von der Madeleine Petrovic, von Werner Kogler – das waren meines Erachtens exzellente Reden. In erster Linie wollte man das bremsen. Man hat hier Zähmungsversuche begonnen. Auf der anderen Seite hat man ein paar Zuckerln gegeben.
HAIPL: Andere sahen genau in diesen Reformen der Geschäftsordnung wichtige Fortschritte, vor allem im Hinblick auf die Qualität der Verhandlungen. Sonja Ablinger von der SPÖ:
Sonja ABLINGER: Ich glaube schon, dass es notwendig war, wobei ich sagen muss, ganz zu Beginn war es ja auch noch möglich – da gab es wohl schon die Redezeitbeschränkung, aber es gab noch die Möglichkeit, dass zwei Dringliche Anfragen hintereinander waren –, und das führte manchmal dazu, dass zur Tagesordnung, die um 9 Uhr begonnen hat und mit acht, neun "Wiener Stunden" entsprechend bis am späten Nachmittag geplant war, noch durch die zwei Dringlichen Anfragen, die jeweils drei Stunden hatten, noch sechs Stunden dazukamen. Und ich kann mich an gar nicht wenige Plenumssitzungen erinnern, die bis um vier in der Früh, halb fünf in der Früh waren, das war gar nicht selten. Und ich muss sagen, das war völlig richtig, das abzuschaffen, zwei Dringliche Debatten, ich glaube, das ist reduziert worden, und ich glaube, das ist noch immer so: höchstens eine. Und das macht auch einen Sinn, denn es kann doch niemand mehr vernünftig miteinander diskutieren um drei, um vier in der Nacht – das schadet der Qualität. Insofern habe ich das schon für eine berechtigte Strukturveränderung empfunden.
HAIPL: Die Geschäftsordnungsnovelle von 1996 hat neben der erneuten Bremse bei den Redezeiten noch etwas ganz Neues ins parlamentarische Spiel gebracht: einen eigenen Ständigen Unterausschuss für EU-Angelegenheiten. Der war nach dem Beitritt Österreichs zur EU notwendig geworden. Zur Stärkung europäischer Themen im Nationalrat kam 2010 durch eine kleinere Geschäftsordnungsnovelle dann noch die Aktuelle Europastunde hinzu. Trotzdem: Ganz rund läuft das Thema Europa im parlamentarischen Alltag aus Sicht mancher noch nicht. Da gibt es weiterhin Verbesserungspotenzial – oder, diplomatisch gesagt: Luft nach oben. Caspar Einem, ehemaliger SPÖ-Abgeordneter und Minister:
Caspar EINEM: Es gibt ja ein Ding, um das ich, solange ich Europasprecher war, gekämpft habe, nämlich darum, dass im Plenum des Nationalrates die Geschäftsordnung dahin gehend geändert wird, dass im Plenum des Nationalrates Vertreter der EU – ich habe jetzt nicht die österreichischen Europaabgeordneten gemeint, die dürfen ja inzwischen –, Kommissare oder auch der Parlamentspräsident, jedenfalls Vertreter der EU, im Plenum auftreten dürfen und sagen dürfen, wofür sie gerade kämpfen auf europäischer Ebene. Das ist immer verhindert worden, weil alle Parteien das eigentlich nicht wollten, dass es da eine eigenständige Information über das gibt, was wirklich in Europa stattfindet. Im Hauptausschuss und im Unterausschuss des Hauptausschusses – vor allem dort – haben wir ja immer wieder solche Gäste gehabt, und das hat gezeigt, dass eine ganz andere Qualität der Debatte entsteht, wenn die da sind, als wenn wir nur unter uns sind.
HAIPL: Klar: wenn Besuch da ist, benimmt man sich besser. Caspar Einem weiter:
EINEM: Wenn wir unter uns gewesen sind, hat es dieses übliche Fraktionen-Hickhack gegeben zwischen Regierung und Opposition und zum Teil auch zwischen den Regierungsfraktionen. Wenn der Präsident des Europäischen Parlaments oder ein Kommissar da gewesen ist, dann ist wirklich über die Sache diskutiert worden, und zwar auf einem ganz anderen Niveau. Und ich denke mir, dieses Niveau brauchen wir im Plenum auch, um die europäische Angelegenheit überhaupt erst zu einer Sache Österreichs zu machen – noch sind wir inlandsbezogen in europäischen Fragen.
HAIPL: Und auch Matthias Strolz von den NEOS, der nach 2010 in den Nationalrat eintrat, sieht die Repräsentierung der EU im Parlament als ausbaufähig:
Matthias STROLZ: Wir müssen das tiefer integrieren und Europapolitik und EU-Politik auch als Innenpolitik begreifen, als Teil der innenpolitischen Gesetzwerdung, die Fakt ist. Viele Gesetzesmaterien kommen natürlich von Europa als Richtlinien, die dann umsetzen sind, oder übers EU-Parlament etc., und es gilt oft eine Adaption auf nationales Niveau vorzunehmen, also dann ist die Diskussion: Wollen wir es genau so umsetzen mit Mindeststandards oder sogenanntes "Gold Plating", also, wir wollen die Besten sein in der Europäischen Union. Und dann gibt es die ganzen Instrumente, also die Europastunde, wo wir Europathemen erörtern, auch mit der europäischen Dimension der österreichischen Akteure, dann gibt es eben das Rederecht der EU-Abgeordneten, all das schreitet voran, bekam jetzt in den letzten Jahren nicht viel Push. In meinem Befinden hat das in der ersten Hälfte der Einser-Jahre ein bisschen einen Push bekommen, jetzt stagniert es, wie halt insgesamt die europäische Dynamik stagniert.
HAIPL: Die letzte größere Geschäftsordnungsnovelle wurde dann 2014 beschlossen. Ziel war vor allem eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und der Oppositionsrechte. Eine der wichtigsten Neuerungen war die Regelung, dass bereits ¼ der Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss verlangen können. Dass dieses Recht nicht einfach so vom Himmel gefallen ist, sondern sich erst über die Jahre entwickeln musste, betont auch Eva Glawischnig-Piesczek, früher Klubobfrau der Grünen. Ihrer Meinung nach brauchte es dafür eine ganze Reihe an Erfahrungen, politischen Auseinandersetzungen und – sagen wir – Lernkurven, bis diese Regelung schließlich in der Geschäftsordnung angelangt ist.
Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK: Das war eine langjährige Forderung, und die Erfahrungen, die mit Untersuchungsausschüssen vorher stattgefunden haben, also, dass es unglaublich viel öffentlichen Druck braucht und eine unglaubliche Anstrengung braucht, um einen Untersuchungsausschuss zu bekommen, haben diese Forderung nach einem Minderheitsrecht natürlich sehr beflügelt […] Es gab dann eine Fülle von begleitenden Geschäftsordnungsbestimmungen, wie so ein Untersuchungsausschuss abzulaufen hat, also auch mit Rechten für die Auskunftspersonen, auch mit der Frage: soll der jetzt öffentlich stattfinden, ja oder nein?
HAIPL: Damit setzt sich also der Weg fort, der 1975 eingeschlagen wurde: Die Geschäftsordnung wird Schritt für Schritt so angepasst, dass Minderheiten und kleinere Klubs im Parlament mehr Gewicht bekommen.
Oder anders gesagt: Weg vom "Die Mehrheit macht, was sie will" hin zu "Die Mehrheit macht zwar viel, aber die Minderheit redet bitte schon auch mit".
Albert Steinhauser, ehemaliger Grünen-Abgeordneter, bringt diese Entwicklung im Zusammenhang mit den Untersuchungsausschüssen auf den Punkt:
Albert STEINHAUSER: Das war ein großer Erfolg, weil Kontrolle einer Mehrheit immer nur funktionieren kann, wenn sie ein Minderheitenrecht ist. Wenn der Kontrollierte, nämlich die Mehrheit der Kontrolle zustimmen muss, dann ist die Hürde zu hoch. Manchmal gelingt es, wenn der öffentliche Druck zu groß wird. Aber das war klar, das ist ein notwendiger Schritt.
HAIPL: Wir sehen also: Die Geschäftsordnung des Nationalrats ist im Grunde eine Spielanleitung – nur eben keine, die einmal geschrieben wird und dann für immer im Schrank verstaubt. Sondern eine, die mitwächst, mitlernt und bei Bedarf auch umgebaut wird. Vorausgesetzt, eine klare Mehrheit ist sich einig, dass es so besser läuft.
Oder anders gesagt: Politik ist kein starres Regelwerk, sondern eher ein Brettspiel mit Erweiterungspacks – nur halt mit etwas mehr Konsequenzen als beim Spieleabend zu Hause.
Apropos Spieleabend, eine kleine Idee von uns: Sie schnappen sich die Geschäftsordnung, ziehen ein paar Begriffe heraus – und versuchen sie pantomimisch darzustellen. Also: welche Geschäftsordnung tanze ich gerade vor? Klingt nerdig? Puh, weiß nicht. Probieren Sie´s aus und schreiben sie uns doch! Wir sind sehr gespannt darauf. Sie können uns auch gerne Videos schicken.
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