News 25.04.2025, 17:02

Asyl: Familienzusammenführung wird vorübergehend pausiert

Die Bundesregierung kann künftig per Verordnung die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung vorübergehend aussetzen. Voraussetzung ist, dass im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats festgestellt wird, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind.

Die Änderung des Asylgesetzes war der einzige Gesetzesbeschluss der Nationalratssitzung am 25. April. In Form von Entschließungen sprachen sich die Abgeordneten zudem für den Ausbau von Deutschförderung im Bildungssystem und für eine Qualitätssteigerung in der Elementarpädagogik aus. Der Nationale Bildungsbericht 2024 gab Anlass für eine breite Debatte zum heimischen Bildungssystem und dem aktuellen Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten – hier bei der Fragestunde – befassten sich in der Nationalratssitzung mit Asyl, Integration, Bildung, Justiz und Transparenz.

Novelle zum Tierschutzgesetz kommt am 13. Mai auf die Tagesordnung

Diskutiert haben die Abgeordneten auch über den Rechtsextremismusbericht 2023, Weisungen im Justizressort, den Einkommensbericht 2024 und den aktuellsten Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs.

In der Fragestunde mit Ministerin Claudia Plakolm zu Beginn der Sitzung ging es um die Einführung eines sogenannten Integrationsbarometers im Zusammenhang mit Familiennachzug, ein Kopftuchverbot und um Kinderschutz.

Auf Verlangen der Grünen fand eine Kurze Debatte über transparente Postenvergabe statt. Sie kritisierten "intransparente Bestellungen" wie etwa von Ex-Kanzler Karl Nehammer ins Direktorium der Europäischen Investitionsbank und forderten ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz. Dem Verfassungsausschuss wollten sie dafür eine Frist bis 12. Mai setzen, scheiterten damit aber.

Mehrheitlich angenommenen wurde hingegen ein Fristsetzungsantrag der Koalitionsparteien. Damit ist sichergestellt, dass der Nationalrat in seiner nächsten regulären Sitzung am 13. Mai auch dann über eine Novelle zum Tierschutzgesetz beraten kann, wenn der Gesundheitsausschuss davor nicht mehr zusammentreten sollte. Konkretes enthält der Gesetzesantrag noch nicht, es könnte aber um Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gehen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die bestehenden Übergangsfristen als zu lang aufgehoben hat, droht ab Juni 2025 ein vollständiges Verbot.