News 07.05.2026, 17:02
Zweidrittelmehrheit noch offen

Asyl: Gesetzesnovelle bringt Volksanwaltschaft neue Aufgaben

Bis Mitte Juni muss Österreich den auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und Migrationspakt in innerstaatliches Recht gießen. Für das von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzespaket hat der Innenausschuss des Nationalrats bereits im April grünes Licht gegeben. Nun hat der Verfassungsausschuss auch den Weg für eine ergänzende Verfassungsnovelle geebnet. Demnach soll die Volksanwaltschaft bzw. eine von ihr eingesetzte Kommission darauf achten, dass bei den neuen Grenzverfahren die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Für den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien fehlt allerdings noch die nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum: Die Grünen halten das Vorhaben zwar grundsätzlich für zielführend, fordern aber Nachbesserungen.

Die Volksanwaltschaft soll darüber wachen, dass bei beschleunigten Grenzverfahren nach dem neuen Asylrecht die Grundrechte eingehalten werden.

EU mahnt unabhängigen Überwachungsmechanismus ein

Mit der Verfassungsnovelle und begleitenden Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz wollen ÖVP, SPÖ und NEOS unionsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Rechnung tragen. Laut EU-Verordnung müssen Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen, künftig an der EU-Außengrenze – in Österreich also vorrangig an Flughäfen – innerhalb von sieben Tagen überprüft werden. Dabei geht es unter anderem um die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken und um Gesundheitskontrollen samt Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob der oder die Betroffene einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. Die unabhängige Überwachungsstelle – in Österreich also die Volksanwaltschaft – soll dabei die Einhaltung der Grundrechte bzw. weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben überwachen sowie die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße sicherstellen.

Gespräche über Adaptierungen des Gesetzesentwurfs

Wie die Koalitionsparteien bei den Beratungen im Verfassungsausschuss betonten, soll der Gesetzesentwurf im Plenum noch adaptiert werden. Gespräche dazu würden laufen. Strittig ist unter anderem, inwieweit es künftig möglich sein soll, der Volksanwaltschaft per einfachem Gesetz zusätzliche Aufgaben zu übertragen. Zudem fordern die Grünen ausreichende Ressourcen, damit die Volksanwaltschaft ihre neue Rolle als GEAS-Überwachungsstelle auch wahrnehmen kann. Keine Zustimmung zum Koalitionsantrag ist von der FPÖ zu erwarten: Seine Fraktion lehne den Asyl- und Migrationspakt der EU grundsätzlich ab, betonte Abgeordneter Michael Schilchegger im Ausschuss.

Diskussion über Scharia-Verbot

Diskutiert hat der Verfassungsausschuss auch über das Thema Sharia-Verbot. Die FPÖ will ein solches verfassungsgesetzlich verankern, um "den säkularen Rechtsstaat zu schützen", stieß mit einem dazu vorgelegten Gesetzesantrag aber auf breite Ablehnung. Es sei schon nach geltender Rechtslage ausgeschlossen, dass privatrechtliche Verträge, die gegen österreichische Rechtsnormen verstoßen, zur Anwendung kommen, machten die Abgeordneten Muna Duzdar (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) geltend. Kein österreichisches Gericht habe jemals Polygamie oder andere unzulässige Vereinbarungen bestätigt. Die FPÖ wolle lediglich die Bevölkerung verunsichern, ist Duzdar überzeugt. Sinnvoll könnte es nach Meinung von Scherak gegebenenfalls sein, in einfachen Gesetzen "klarere Aussagen zu treffen".

Weitere Themen im Ausschuss waren der Bestellmodus der Volksanwaltschaft, ein Moscheebau in Freistadt und die Ausschreibung von Leitungspositionen in staatsnahen Unternehmen.