Bis Mitte Juni muss Österreich den auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und Migrationspakt in innerstaatliches Recht gießen. Für das von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzespaket hat der Innenausschuss des Nationalrats bereits im April grünes Licht gegeben. Nun hat der Verfassungsausschuss auch den Weg für eine ergänzende Verfassungsnovelle geebnet. Demnach soll die Volksanwaltschaft bzw. eine von ihr eingesetzte Kommission darauf achten, dass bei den neuen Grenzverfahren die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Für den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien fehlt allerdings noch die nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum: Die Grünen halten das Vorhaben zwar grundsätzlich für zielführend, fordern aber Nachbesserungen.
Die Volksanwaltschaft soll darüber wachen, dass bei beschleunigten Grenzverfahren nach dem neuen Asylrecht die Grundrechte eingehalten werden.