Umfangreich ist die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung nicht, mit der geplanten Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen und der Reparatur des Tierschutzgesetzes stehen aber gleich zwei Gesetzesvorhaben auf der Agenda, bei denen Eile geboten ist. Damit sie wie geplant mit 1. Juni 2025 in Kraft treten können, muss die Länderkammer des Parlaments zuvor ausdrücklich auf einen Einspruch verzichten. Ohne entsprechende Beschlüsse im Bundesrat wäre eine Kundmachung erst in acht Wochen möglich. Besonders große Auswirkungen hätte das für die Landwirtschaft: Infolge eines VfGH-Urteils würde vorübergehend ein gänzliches Verbot unstrukturierter Vollspaltenböden – ohne Liegebuchten – in der Schweinehaltung gelten. Vorgesehen ist nun eine Übergangsfrist für bestehende Ställe bis 2034 einschließlich einer Härtefallregelung.
Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung unter anderem mit den Haltungsbedingungen in der Schweinezucht befassen.