News 23.05.2025, 11:11

Bundesrat berät am 27. Mai über Sparvorhaben und Vollspaltenböden

Umfangreich ist die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung nicht, mit der geplanten Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen und der Reparatur des Tierschutzgesetzes stehen aber gleich zwei Gesetzesvorhaben auf der Agenda, bei denen Eile geboten ist. Damit sie wie geplant mit 1. Juni 2025 in Kraft treten können, muss die Länderkammer des Parlaments zuvor ausdrücklich auf einen Einspruch verzichten. Ohne entsprechende Beschlüsse im Bundesrat wäre eine Kundmachung erst in acht Wochen möglich. Besonders große Auswirkungen hätte das für die Landwirtschaft: Infolge eines VfGH-Urteils würde vorübergehend ein gänzliches Verbot unstrukturierter Vollspaltenböden – ohne Liegebuchten – in der Schweinehaltung gelten. Vorgesehen ist nun eine Übergangsfrist für bestehende Ställe bis 2034 einschließlich einer Härtefallregelung.

Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung unter anderem mit den Haltungsbedingungen in der Schweinezucht befassen.

Gebührenerhöhung und höhere Steuersätze für Stiftungen

Im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II sind neben der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % auch weitere Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung verankert. Dazu zählen etwa die Anhebung der Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und andere Dokumente ab Juli 2025 sowie höhere Steuersätze für Stiftungen. Im Gegenzug soll es zu einer außertourlichen Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) für Pensionist:innen und zu Entlastungen bei der Rezeptgebühr – vor allem durch ein Einfrieren der Gebühr im kommenden Jahr – kommen. Für Ausgleichszulagenbezieher:innen ohne Pensionsbonus werden die Krankenversicherungsbeiträge außerdem erst im Jänner 2026 – und nicht schon im Juni 2025 – erhöht.

Eröffnet wird die Sitzung mit einer Aktuellen Stunde, zu der Außenministerin Beate Meinl-Reisinger erwartet wird. Außerdem werden die Bundesrät:innen über eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes beraten, bei der es um formale Anpassungen an EU-Recht geht.