Festgelegt sind die Gebührenerhöhung und die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % im zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, das mehrheitlich angenommen wurde. So wird etwa ein Reisepass ab Juli 112 € statt 75,90 € kosten, für einen Führerschein werden 90 € statt 60,50 € auszulegen sein. Auch dutzende weitere Gebühren – z.B. für Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel oder Zulassungsscheine – steigen. Die entsprechenden Tarife seien jahrelang nicht an die Inflation angepasst worden, wird diese Maßnahme begründet. Insgesamt sollen durch die Sammelnovelle 760 Mio. € in die Staatskasse fließen, wobei auch Stiftungen stärker als bisher zur Kasse gebeten werden.
Allerdings enthält das Gesetzespaket auch Entlastungsmaßnahmen: So wird die maximale Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) für Bezieher:innen niedriger Pensionen von 637 € auf 710 € erhöht. Die Rezeptgebühr bleibt im kommenden Jahr eingefroren. Außerdem soll es im Bereich der Rezeptgebühr ab 2027 zu weiteren Entlastungen für chronisch kranke Personen und andere Niedrigverdiener:innen mit hohem Medikamentenbedarf kommen.
Von der Gebührenerhöhung sind unter anderem Reisepässe, aber auch Zulassungsscheine oder Staatsbürgerschaftsanträge betroffen.