News 24.07.2026, 09:05
Ende der bäuerlichen Untertänigkeit

Das war das erste demokratisch beschlossene Gesetz Österreichs

Als nach der Märzrevolution 1848 zum ersten Mal ein gewähltes Parlament tagte, wollte ein junger Abgeordneter die Bäuerinnen und Bauern befreien.

Das Jahr 1848 ist eines, das Österreich noch heute prägt: Im März wagen Studierende einen Aufstand und fordern demokratische Mitbestimmung, im Oktober kommt es zu schweren Kämpfen zwischen Revolutionären und den kaiserlichen Truppen und dazwischen – im Sommer 1848 – hat Österreich plötzlich ein gewähltes Parlament.

Es ist das erste frei gewählte Parlament Österreichs, sitzt in der Winterreitschule der Wiener Hofburg und fasst einen der folgenreichsten Beschlüsse der österreichischen Geschichte: die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit. Der Antrag dazu kam von einem 22-jährigen Abgeordneten aus Schlesien.

Wahlrecht 1848

Die Regierung wollte das Wahlrecht nur äußerst vermögenden Menschen zugestehen. Nach neuen Protesten kommt ein allgemeines Männerwahlrecht. Frauen dürfen nur in Ausnahmefällen – wenn sie eigenständig und vermögend sind - wählen gehen. Hier gibt es mehr Informationen zur Geschichte der Demokratie in Österreich.

Freiheit für Bauern

Schon in der dritten Sitzung des "Constituierenden Reichstages", am 26. Juli 1848, beantragt Hans Kudlich die Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses samt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten. Die Abgeordneten räumten dem Antrag sogar Vorrang vor ihrer eigentlichen Hauptaufgabe ein, eine Verfassung auszuarbeiten. In einer Rede mahnte Kudlich, die Revolution des März habe den Bürgern Wiens Freiheit gebracht, müsse aber endlich auch in den Provinzen ankommen: "Der Dom der Freiheit soll sich über das ganze Land wölben, nicht nur über Wien."

Der schlesische Abgeordnete Hans Kudlich brachte einen der wichtigsten Anträge des Constituierenden Reichstages ein

Der Weg zum Beschluss war steinig. Binnen kürzester Zeit lagen 60 Verbesserungs- und Zusatzanträge vor. Im Mittelpunkt der wochenlangen Debatte stand die Entschädigungsfrage: Sollten die Grundherren für den Verlust ihrer Einnahmen entschädigt werden – und wenn ja, von wem?

Bauernvertreter und liberale Demokraten lehnten jede Entschädigung ab, Vertreter der Grundherren beharrten auf ihren Eigentumsrechten. Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss: Persönliche Lasten wurden entschädigungslos aufgehoben, für bestimmte vertraglich vereinbarte Abgaben erhielten die Grundherren eine "billige Entschädigung", zu der auch der Staat beitrug.

Historischer Beschluss im September

Am 7. September 1848 sanktionierte Kaiser Ferdinand I. den Reichstagsbeschluss. Es war das erste Gesetz, das in Österreich von einer frei gewählten Volksvertretung in einem parlamentarischen Verfahren erarbeitet worden war.

Die Sitzungen des Parlaments fanden damals in der Winterreitschule statt.

Die Bauern – und damit die Mehrheit der Bevölkerung – wurden von feudalen Lasten befreit, aus "Untertanen" wurden Staatsbürger. Patrimonialgerichte und Grundherrschaften wichen nach und nach staatlichen Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten.

Die Auflösung des Parlaments

Das erste frei gewählte Parlament Österreichs war bald danach wieder Geschichte: Im Dezember 1848 kommt Franz Joseph auf den Thron. Er lässt den Reichstag wieder auflösen und stellt eine eigene Verfassung vor, an der keine Volksvertreter mitarbeiten durften.

Und Hans Kudlich? Er selbst erlebte den Vollzug der Grundentlastung nicht in Österreich mit. Nach dem Scheitern des Wiener Oktoberaufstandes floh er über Deutschland und die Schweiz nach Amerika, wo er als Arzt tätig war. In Österreich wurde er in Abwesenheit zum Tod verurteilt. Er starb 1917 in Hoboken bei New York.