ÖVP und FPÖ verweigern Grünen Fraktionsstatus
Um eine Fraktion im Bundesrat zu bilden, braucht es grundsätzlich fünf Mandate. Da die Grünen aufgrund ihres Abschneidens bei den Landtagswahlen in Vorarlberg und in der Steiermark zuletzt zwei Sitze verloren haben, ist ihnen ein Zusammenschluss zu einer Fraktion aus eigener Kraft nicht mehr möglich. Zwar sieht die Geschäftsordnung des Bundesrats ein Schlupfloch vor, anders als in der Vergangenheit kommt es den Grünen dieses Mal allerdings nicht zugute. ÖVP und FPÖ lehnten es mit ihrer Mehrheit im Bundesrat ab, den verbliebenen vier grünen Bundesrät:innen die Bildung einer Fraktion zu ermöglichen. Damit fliegen die Grünen nicht nur aus den Ausschüssen, sondern verlieren auch weitere Mitspracherechte.
Er sehe nicht ein, warum die FPÖ zugunsten der Grünen auf einen Ausschusssitz verzichten solle, begründete FPÖ-Fraktionsvorsitzender Andreas Arthur Spanring die Entscheidung. Zudem verwies er auf finanzielle Gründe und den Umstand, dass sich die Grünen bei der Wahl des Nationalratspräsidenten ebenfalls nicht an Usancen gehalten hätten. Ohne Zustimmung der FPÖ wollte auch die ÖVP nicht für den Antrag der Grünen stimmen.
Für Unverständnis sorgte das nicht nur bei den Grünen selbst, sondern auch bei SPÖ und NEOS. Zumal es das erste Mal war, dass vier Mandatar:innen einer Partei der Zusammenschluss zu einer Fraktion verweigert wurde. Zwischen 2003 und 2019 hat es insgesamt acht positive Beschlüsse gegeben, wobei siebenmal die Grünen und einmal die FPÖ davon profitierten. In Zeiten, in der die Demokratie "an vielen Ecken und Enden unter Beschuss steht", parlamentarische Minderheitenrechte zu schwächen, sei ein falsches Zeichen, sagte etwa SPÖ-Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Steiermark im Bundesrat