Um das Budgetdefizit zu senken, hat sich die Regierung auf eine Reihe von ausgaben- und einnahmenseitigen Sparmaßnahmen verständigt. Einige davon, etwa die Erhöhung der Bankenabgabe und höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, hat das Parlament bereits beschlossen, nun hat der Budgetausschuss mit dem Budgetbegleitgesetz und einer ergänzenden Sammelnovelle zwei weitere Gesetzespakete auf Schiene gesetzt.
Unter anderem sollen damit das Aus für den Klimabonus, das zweijährige Einfrieren der Familienbeihilfe und weiterer Familienleistungen sowie der erschwerte Zugang zur Korridorpension besiegelt werden. Außerdem entfällt bis zum Jahr 2029 die Verpflichtung, das dritte Drittel der sogenannten kalten Progression für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Dazu kommen dutzende weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr für die E-Card und dem vorübergehenden Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze über mehr Fußfesseln für Straftäter:innen bis hin zur Besteuerung von Umwidmungsgewinnen reichen. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe dürfen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen. Allerdings enthält das Budgetbegleitgesetz auch einzelne Entlastungen, etwa für Gemeinden und Pendler:innen.