News 28.02.2024, 23:52

Nationalrat: Breite Zustimmung zu Apothekenpaket

Apotheken dürfen künftig bis zu 72 Stunden offen halten

Gemäß dem einstimmig erfolgten Nationalratsbeschluss dürfen Apotheken über die Kernöffnungszeiten von 36 Stunden hinaus künftig bis zu 72 Stunden pro Woche geöffnet haben. Derzeit sind es nur 48 Stunden. Außerdem werden sie auch einfache Gesundheitstests anbieten können. Damit werden etwa Blutdruckmessungen oder die Analyse von Harnproben ermöglicht. Weiterhin tabu bleiben hingegen Impfungen – entsprechende Vorstöße der NEOS und der SPÖ wurden nur von der Opposition unterstützt.

Einig waren sich die Abgeordneten auch in Bezug auf die Neuregelung der Ausbildung von Hausärzt:innen, die ab dem Jahr 2026 starten soll. Als Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin sollen sie in Hinkunft noch stärker als bisher erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden sein. Überdies wurde beschlossen, die kostenlose COVID-19-Impfung in Arztpraxen vorerst bis Ende August 2024 zu verlängern, die Bestimmungen über die ärztliche Anwesenheitspflicht in medizinisch-therapeutischen Ambulatorien zu lockern und vier neue Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Das betrifft etwa Eierstockkrebs nach Asbestkontakt oder neurologisch bedingte Bewegungsstörungen (fokale Dystonien) bei Instrumentalmusiker:innen.

Wer antivirale Medikamente zur HIV-Prophylaxe einnimmt, soll künftig einen weitgehend kostendeckenden Zuschuss erhalten. Der Bund stellt dafür vorläufig 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Mit einem neuen Tiergesundheitsgesetz will die Politik insbesondere der Ausbreitung von Tierseuchen entgegenwirken. Auch der Frauengesundheitsbericht 2022 stand im Plenum zur Diskussion

Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen

Auf Empfehlung des Sozialausschusses hat der Nationalrat unter anderem eine Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes verabschiedet. Somit werden in Hinkunft auch Sozialhilfebezieher:innen, die an mehrmonatigen Schulungsmaßnahmen des AMS teilnehmen, einen Bildungsbonus erhalten. Angelehnt an ähnliche Regelungen für Bezieher:innen von Arbeitslosgengeld und Notstandshilfe wird der Zuschlag bis zu 298,8 € pro Monat, abhängig von der Ausbildungsdauer, betragen. Dazu kommt die schon bestehende AMS-Beihilfe von 2,49 € pro Tag.

Weitere Beschlüsse aus dem Sozialbereich betreffen den Schutz von Berufsbezeichnungen wie "Sozialarbeiterin" oder "Sozialpädagoge", Erleichterungen für ausländische Beschäftigte bei der Beibringung eines Fotos für die E-Card und die Neuregelung der Beitragszuschläge zur Sozialversicherung im Fall von aufgedeckter Schwarzarbeit. Außerdem wurde klargestellt, dass Heimopferrenten, die angespart oder geblockt nachgezahlt wurden, nicht als Vermögen nach den Sozialhilfegesetzen zu werten sind. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie bringt verschiedene Verbesserungen für Beschäftigte, etwa was die verpflichtende Aushändigung eines Dienstzettels mit allen wesentlichen Angaben zum Arbeitsverhältnis und ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung betrifft.

Übergewinnsteuer für Energiekonzerne

Im Finanzbereich haben die Abgeordneten unter anderem mehrheitlich für eine Anhebung des steuerlichen Absetzbetrags für Kirchenbeiträge von 400 € auf 600 € sowie für eine temporäre Inflationsanpassung der Steuerfreigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestimmt. Außerdem werden Energiekonzerne auch für das Kalenderjahr 2024 überdurchschnittlich hohe Gewinne in Form von Energiekrisenbeiträgen teilweise an den Staat abliefern müssen. Bei der Höhe der Gewinnabschöpfung und bei der Anrechnung von Investitionen sind allerdings Änderungen vorgesehen. In Form einer Entschließung spricht sich das Plenum für eine Weiterentwicklung des Gender Budgeting, also der Berücksichtigung beider Geschlechter bei der Haushaltsplanung, aus. Keine Mehrheit fand hingegen ein Abänderungsantrag der NEOS, der unter anderem einen monatlichen Steuerabsetzbetrag von 100 € für Vollzeitbeschäftigte vorsah.

Vorerst keine Live-Übertragung von Untersuchungsausschüssen

Ohne konkrete Beschlüsse beendet hat der Nationalrat die Beratungen über sechs Volksbegehren. Zwar schlossen sich grundsätzlich alle Parteien der von knapp 103.000 Bürger:innen unterstützten Initiative "Untersuchungsausschüsse live übertragen" an, über Details wird aber nach wie vor verhandelt. Damit steht fest, dass die beiden bestehenden U-Ausschüsse ihre Befragungen im März nur unter den Augen von Medienvertreter:innen beginnen werden. Weitere Bürgeranliegen betrafen die sofortige Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen, eine klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung. Außerdem wurden eine Bekräftigung der österreichischen Neutralität sowie ein Diskriminierungsverbot von Personen, die in der Arbeit oder in Bildungseinrichtungen nicht gendern, gefordert.

Dringlicher Antrag zur Personalsituation im Pflegebereich

Auf Verlangen der SPÖ diskutierte der Nationalrat über die Personalsituation im Pflegebereich. Um mehr Pflegekräfte anzuwerben, drängten SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seine Fraktionskolleg:innen unter anderem darauf, ein Ausbildungsgehalt nach dem Vorbild von Polizeischüler:innen vorzusehen sowie die Arbeitszeit im Pflegebereich sukzessive zu reduzieren. Sie konnten sich mit einem entsprechenden Dringlichen Antrag jedoch nicht durchsetzen. Thema einer von der FPÖ initiierten Kurzen Debatte waren etwaige Auftragsvergaben des Bundeskanzleramts an Unternehmen, an denen die ÖVP beteiligt ist.

In der Aktuellen Stunde zum Thema "Selbstbestimmtes Leben durch Inklusion in sämtlichen Lebenslagen" hob Sozialminister Johannes Rauch unter anderem die Notwendigkeit hervor, Potenziale, Chancen und Talente von Menschen mit Behinderung stärker in den Fokus zu rücken. Wieder in den Nationalrat zurückgekehrt ist NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn: Er hat das Mandat von Julia Seidl übernommen, die sich auf die bevorstehende Innsbrucker Gemeinderatswahl konzentrieren will.

Nur am Rande Thema der Sitzung war eine Aktion von Klimaaktivist:innen, die sich trotz Bannmeile vor dem Parlament versammelt hatten. Nachdem die FPÖ Sicherheitsbedenken geäußert hatte, betonte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, dass nie eine Gefahr für das Hohe Haus bestand. Für Abgeordnete und Mitarbeiter:innen war auch der Zutritt zum Parlament jederzeit möglich.