Apotheken dürfen künftig bis zu 72 Stunden offen halten
Gemäß dem einstimmig erfolgten Nationalratsbeschluss dürfen Apotheken über die Kernöffnungszeiten von 36 Stunden hinaus künftig bis zu 72 Stunden pro Woche geöffnet haben. Derzeit sind es nur 48 Stunden. Außerdem werden sie auch einfache Gesundheitstests anbieten können. Damit werden etwa Blutdruckmessungen oder die Analyse von Harnproben ermöglicht. Weiterhin tabu bleiben hingegen Impfungen – entsprechende Vorstöße der NEOS und der SPÖ wurden nur von der Opposition unterstützt.
Einig waren sich die Abgeordneten auch in Bezug auf die Neuregelung der Ausbildung von Hausärzt:innen, die ab dem Jahr 2026 starten soll. Als Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin sollen sie in Hinkunft noch stärker als bisher erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden sein. Überdies wurde beschlossen, die kostenlose COVID-19-Impfung in Arztpraxen vorerst bis Ende August 2024 zu verlängern, die Bestimmungen über die ärztliche Anwesenheitspflicht in medizinisch-therapeutischen Ambulatorien zu lockern und vier neue Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Das betrifft etwa Eierstockkrebs nach Asbestkontakt oder neurologisch bedingte Bewegungsstörungen (fokale Dystonien) bei Instrumentalmusiker:innen.
Wer antivirale Medikamente zur HIV-Prophylaxe einnimmt, soll künftig einen weitgehend kostendeckenden Zuschuss erhalten. Der Bund stellt dafür vorläufig 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Mit einem neuen Tiergesundheitsgesetz will die Politik insbesondere der Ausbreitung von Tierseuchen entgegenwirken. Auch der Frauengesundheitsbericht 2022 stand im Plenum zur Diskussion