Nationalfonds-Vorsitzender kann ersetzt werden
Am zweiten Tag der März-Plenarwoche hat der Nationalrat mehrere Beschlüsse gefasst. Mit der Novelle zum Nationalfonds-Gesetz wollen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sicherstellen, dass der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus handlungsfähig bleibt. Die Novelle soll es Nationalratspräsident Walter Rosenkranz künftig ermöglichen, sich in seiner Rolle als Kuratoriumsvorsitzender des Nationalfonds vertreten zu lassen. Alternativ soll der Hauptausschuss die Möglichkeit erhalten, Rosenkranz als Kuratoriumsvorsitzenden abzuwählen und stattdessen den Zweiten Präsidenten bzw. die Dritte Präsidentin mit der Leitung des Fonds zu betrauen. Mit einem Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass der Fonds auch unter neuer Leitung weiterhin durch die Parlamentsdirektion personell unterstützt wird. Kritik kam von der FPÖ, die die Novelle des Nationalfonds-Gesetzes als ideologisch motivierte Anlassgesetzgebung wertet und dagegen stimmte. Hintergrund der ursprünglich von den Grünen initiierten Initiative ist, dass die jüdische Gemeinschaft und Opferschutzverbände Vorbehalte gegen Rosenkranz haben.