News 14.12.2023, 18:45

Nationalrat beschließt Finanzausgleich

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, für den der Nationalrat grünes Licht gegeben hat, bringt den Ländern und Gemeinden in der kommenden Periode von 2024 bis 2028 jährlich rund 3,4 Mrd. € für Gesundheit und Pflege sowie für die Bewältigung weiterer Zukunftsthemen. Darin enthalten ist ein neuer Zukunftsfonds für die Bereiche Elementarpädagogik, Wohnen und Klimaschutz, der für 2024 mit 1,1 Mrd. € dotiert ist. Auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur einheitlichen Verwendung der Transparenzdatenbank hat der Nationalrat abgesegnet.

Beschlossen hat der Nationalrat zudem eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit. Künftig können auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kultur- und Sportbereich steuerlich geltend gemacht werden. Mittels Abänderungsantrag haben die Abgeordneten der Kritik am Entzug der Spendenbegünstigung Rechnung getragen.

Ein Start-Up-Förderungsgesetz schafft eine eigene abgabenrechtliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen. Der Familienbonus Plus für volljährige Kinder wird von 54,18 € pro Monat auf 58,34 € erhöht.

Mit Abänderungsanträgen wurden auch Entlastungsmaßnahmen angesichts der Teuerung verlängert. So werden aufgrund der Inflation gewährte Zulagen und Bonuszahlungen ("Mitarbeiterprämie") für Beschäftigte im Jahr 2024 bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei sein. Die angesichts der Teuerung umgesetzte Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf die in der EU zulässige Mindestbesteuerung haben die Abgeordneten mittels Abänderungsantrag im Plenum um ein Jahr, bis Ende 2024, verlängert.

In Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde zudem eine Mindestbesteuerung von Großkonzernen beschlossen. Weitere Beschlüsse im Finanzbereich betreffen eine Übergangsregelung für die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen sowie die Möglichkeit für die Bundeswettbewerbsbehörde, selbstständig Branchenuntersuchungen durchzuführen.

Weitere Themen: Arbeit, Wirtschaft, Bildung

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderung darf künftig erst im Alter von 25 Jahren erfolgen. Das hat der Nationalrat ebenso beschlossen wie Erleichterungen bei der Beschäftigungsbewilligung für Buslenker:innen aus dem Ausland.

Eine Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen bringt einheitliche Standards bezüglich Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen sowie Verwaltungsvereinfachungen. Grünes Licht gab es auch für ein Gesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz). Es hat zum Ziel, die Lehre durch neue Weiterbildungsmöglichkeiten aufzuwerten. Ein Förderprogramm zum Nachholen von Basisbildung und Pflichtschulabschlüssen wird bis 2028 weitergeführt.

Mittels Entschließungen sprachen sich die Abgeordneten für die Sicherstellung eines reibungslosen Breitbandausbaus, die Wiederverleihung eines Staatspreises für Erwachsenenbildung und ein Maßnahmenpaket zur Extremismusprävention aus. Debattiert wurde auch über ein Volksbegehren für Bargeld-Zahlung sowie über zahlreiche Petitionen.

In einer Fragestunde stand Innenminister Gerhard Karner den Abgeordneten Rede und Antwort zum Asylsystem sowie aktuell gehäuft auftretenden Kriminalitätsformen wie Antisemitismus und Cybercrime.

Regelungen für geflüchtete Ukrainer:innen verlängert

Vor der Nationalratssitzung trat der Hauptausschuss zusammen, um eine Verordnung zu genehmigen, mit der die Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainer:innen bis 4. März 2025 verlängert wird. Auch der Anspruch der Geflüchteten auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe wurde um ein weiteres Jahr, bis März 2025, verlängert. Den Beschluss haben die Abgeordneten bereits am Vortag im Nationalratsplenum gefasst.