Parlamentskorrespondenz Nr. 1400 vom 14.12.2023

Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainer:innen bis März 2025 verlängert

Hauptausschuss genehmigt Verordnung des Sozialministers und Regeln zum Tragen von Ehrenzeichen

Wien (PK) – Aus der Ukraine geflüchtete Personen sind in Österreich aufenthaltsberechtigt und krankenversichert. Die Einbeziehung in die Krankenversicherung, die bis Ende Dezember 2023 befristet war, wird nun aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine verlängert. Analog zum Aufenthaltsrecht gilt diese nun bis zum 4. März 2025. Die entsprechende Verordnung des Sozialministers (260/HA) genehmigte der Hauptausschuss heute in einer Sitzung vor dem Nationalratsplenum mit breiter Mehrheit ohne die Stimmen der FPÖ.

In derselben Verordnung ist geregelt, dass Bezieher:innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung in die Krankenversicherung einbezogen sind. Auch diese wird – nachdem sie mit Ende des Jahres ausgelaufen wäre – verlängert. Die betroffenen Personen sind bis Ende 2025 weiterhin in die Versicherung einbezogen.

Laut Sozialministerium wird das den Bund 81,6 Mio. € im Jahr 2024 und 75,3 Mio. € im Jahr 2025 kosten. Für die Länder fallen 2024 64,4 Mio. € und 2025 66,3 Mio. € an Kosten an.

Die Vertriebenen-Verordnung, in der das Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Geflüchtete geregelt ist, basiert auf der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU. Diese wurde im Oktober für ein weiteres Jahr bis 4. März 2025 verlängert. Das Aufenthaltsrecht in Österreich verlängert sich dadurch ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Im Ausschuss wollte Alois Stöger (SPÖ) wissen, warum die Einbeziehung in die Krankenversicherung zeitlich begrenzt werde und nicht einfach so lange gültig sei wie die Massenzustromrichtlinie in Kraft sei. Die vorliegende Verordnung sei an das Aufenthaltsrecht und nicht an einen Beschluss der EU gebunden, antwortete Sozialminister Johannes Rauch. Die Berechnungen über die bisherigen Kosten der Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine, nach denen sich die Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) erkundigt hatte, werde er nachreichen, so der Minister.

Verordnung zum Tragen von Ehrenzeichen gebilligt

Aufgrund des im Oktober vom Nationalrat beschlossenen Ehrenzeichengesetzes, durch das Ehrenzeichen nun auch posthum aberkannt werden können, muss das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich per Verordnung neu festgelegt werden. In dieser Verordnung wird normiert, wie die Ehrenzeichen aussehen und getragen werden müssen. Weil für die Verordnung die Zustimmung des Hauptausschusses notwendig ist, hat der Bundeskanzler die Regelungen vorgelegt (262/HA). Der Hauptausschuss billigte sie heute einstimmig. Das Statut kann damit mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das bisherige Statut aus dem Jahr 1953 ablösen.

Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne) erläuterte, dass sich kaum Veränderungen zum bisherigen Statut ergeben würden. Die einzigen Unterschiede seien, dass für Frauen und Männer nun dieselbe Trageordnung gelte und dass der Begriff "bürgerliche Kleidung" durch "Tageskleidung" ersetzt worden sei. (Schluss Hauptausschuss) kar