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Sozialausschuss ebnet Weg für Ende der Corona-Kurzarbeit

Sämtliche aufgrund der Pandemie geschaffen Sonderregelungen für Kurzarbeit sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten.

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Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen hat der Sozialausschuss einen Antrag der Koalition ins Plenum geschickt, in dem das Aus für die Corona-Kurzarbeit geregelt wird. Sämtliche Sonderbestimmungen, die aufgrund der Pandemie eingeführt wurden, sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten. Danach soll wieder das vor der Pandemie gültige Kurzarbeitsmodell gelten.

Dauerhaft angepasst soll aber eine Regelung zur Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen werden. Ab Oktober 2023 soll sich die Beihilfe bereits ab dem vierten Monat, statt wie bisher ab dem fünften Monat, um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen.

Während ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne den Antrag befürworteten, kritisierten die NEOS, dass die Kurzarbeit – anders als die meisten anderen coronabedingten Sonderregelungen – nicht bereits mit Ende Juni außer Kraft trete.

Ebenfalls angenommen wurde im Ausschuss ein von Arbeitsminister Martin Kocher vorgelegter Gesetzentwurf, mit dem der arbeitsrechtliche Teil einer im Jahr 2021 beschlossenen EU-Richtlinie betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung, Umwandlung und Spaltung von Kapitalgesellschaften umgesetzt werden soll. ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS stimmten dafür.

Zahlreiche Anliegen der Opposition, etwa zu Teilzeitarbeit, Altersteilzeit und einer Rehabilitationsfreistellung wurden vertagt. Im Sozialblock des Ausschusses beschäftigten sich die Abgeordneten unter anderem mit den Themen Pensionen und Pflege und schickten eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ins Plenum.